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Artikel 1 · BT-Drs. 17/1215 · S. 9

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafrechtlichen Reha-

Zu Artikel 1 (Änderung des Strafrechtlichen Reha-
bilitierungsgesetzes)
Zu Nummer 1 (§ 17a Absatz 1 Satz 1)
Die Mindesthaftzeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller min-
destens 180 Tage in Haft war. Mit der Änderung wird sicher-
gestellt, dass für alle Betroffenen eine einheitliche Mindest-
haftzeit gilt, unabhängig davon, ob eine oder mehrere
Haftzeiten zu berücksichtigen sind, für die eine Rehabilitie-
rung vorliegt.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a (§ 17a Absatz 2 Satz 1)
Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Ände-
rungen in den Buchstaben c und d.
Die Änderungen in den Buchstaben c und d machen eine An-
passung der Verweisung auf die Regelungen zur Feststellung
der Einkommensgrenze erforderlich.
Die Festlegungen zur Einkommensgrenze des bisherigen
Satzes 3 befinden sich nunmehr in Satz 7. Mit Einführung
eines die Einkommensgrenze erhöhenden Betrages für jedes
Kind des Berechtigten, für das ein Kindergeldanspruch be-
steht, ist auch diese Regelung des neuen Satzes 8 in die Ver-
weisung aufzunehmen.
Zu Buchstabe b (§ 17a Absatz 2 Satz 2)
Der Verweis auf die Verordnung zur Durchführung des § 82
SGB XII stellt klar, dass die Verordnung auch bei der
Ermittlung des Einkommens nach § 17a Absatz 2 StrRehaG
direkt Anwendung findet.
Wie bereits im Gesetzgebungsverfahren eines Dritten Geset-
zes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif-
ten für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen
DDR angeführt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/4842), be-
darf es bei der Ermittlung des Einkommens einheitlicher
Kriterien. Hierbei ist es jedoch erforderlich, neben der Ein-
kommensdefinition über § 82 Absatz 1 SGB XII auch die
Regelungen zur Durchführung der Einkommensermittlung
anzuwenden. Diese speziellen Regelungen und Pauschalie-
rungen zur Einkommensermittlung 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.921 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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BT-Drs. 17/1215, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.937–33.858 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 17534b3be9ddead3….

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