Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 17/1215 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafrechtlichen Reha-
Zu Artikel 1 (Änderung des Strafrechtlichen Reha- bilitierungsgesetzes) Zu Nummer 1 (§ 17a Absatz 1 Satz 1) Die Mindesthaftzeit ist erfüllt, wenn der Antragsteller min- destens 180 Tage in Haft war. Mit der Änderung wird sicher- gestellt, dass für alle Betroffenen eine einheitliche Mindest- haftzeit gilt, unabhängig davon, ob eine oder mehrere Haftzeiten zu berücksichtigen sind, für die eine Rehabilitie- rung vorliegt. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a (§ 17a Absatz 2 Satz 1) Es handelt sich um eine Folgeänderung aufgrund der Ände- rungen in den Buchstaben c und d. Die Änderungen in den Buchstaben c und d machen eine An- passung der Verweisung auf die Regelungen zur Feststellung der Einkommensgrenze erforderlich. Die Festlegungen zur Einkommensgrenze des bisherigen Satzes 3 befinden sich nunmehr in Satz 7. Mit Einführung eines die Einkommensgrenze erhöhenden Betrages für jedes Kind des Berechtigten, für das ein Kindergeldanspruch be- steht, ist auch diese Regelung des neuen Satzes 8 in die Ver- weisung aufzunehmen. Zu Buchstabe b (§ 17a Absatz 2 Satz 2) Der Verweis auf die Verordnung zur Durchführung des § 82 SGB XII stellt klar, dass die Verordnung auch bei der Ermittlung des Einkommens nach § 17a Absatz 2 StrRehaG direkt Anwendung findet. Wie bereits im Gesetzgebungsverfahren eines Dritten Geset- zes zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschrif- ten für Opfer der politischen Verfolgung in der ehemaligen DDR angeführt (vgl. Bundestagsdrucksache 16/4842), be- darf es bei der Ermittlung des Einkommens einheitlicher Kriterien. Hierbei ist es jedoch erforderlich, neben der Ein- kommensdefinition über § 82 Absatz 1 SGB XII auch die Regelungen zur Durchführung der Einkommensermittlung anzuwenden. Diese speziellen Regelungen und Pauschalie- rungen zur Einkommensermittlung
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.921 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 17/1215, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.937–33.858 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.26) +D1D2D3 · Prüfwert 17534b3be9ddead3….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP