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Artikel 3 · BT-Drs. 17/983 · S. 8

Zu Artikel 3 (Änderung des Finanz- und Personal-

Zu Artikel 3 (Änderung des Finanz- und Personal-
statistikgesetzes)
Um die zeitnahe Beobachtung der Haushalte des Bundes
und der Länder als Grundlage für die Haushaltsüberwa-
chung durch den Stabilitätsrat zu verbessern, wird die auf
dem Gruppierungsplan aufbauende Gliederungssystematik
der monatlichen Statistik der Einnahmen und Ausgaben an
die geänderten Informationsbedürfnisse angepasst. Damit
verbessert sich der Informationsgehalt der Statistik deutlich.
Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/983
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf
Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten
begründet werden.
Mit dem Gesetz werden keine Informationspflichten für die
Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung
eingeführt, geändert oder aufgehoben. Es entstehen keine
zusätzlichen Bürokratiekosten.
Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge-
setzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das
Regelungsvorhaben.
Drucksache 17/983 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode
Anlage 3
Stellungnahme des Bundesrates
Der Bundesrat hat in seiner 867. Sitzung am 5. März 2010
beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Ab-
satz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

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Herkunft

BT-Drs. 17/983, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.370–12.692 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 15ead0259f97a1f6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP