Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 17/983 · S. 8
Zu Artikel 3 (Änderung des Finanz- und Personal-
Zu Artikel 3 (Änderung des Finanz- und Personal- statistikgesetzes) Um die zeitnahe Beobachtung der Haushalte des Bundes und der Länder als Grundlage für die Haushaltsüberwa- chung durch den Stabilitätsrat zu verbessern, wird die auf dem Gruppierungsplan aufbauende Gliederungssystematik der monatlichen Statistik der Einnahmen und Ausgaben an die geänderten Informationsbedürfnisse angepasst. Damit verbessert sich der Informationsgehalt der Statistik deutlich. Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode – 9 – Drucksache 17/983 Anlage 2 Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates Der Nationale Normenkontrollrat hat den Gesetzentwurf auf Bürokratiekosten geprüft, die durch Informationspflichten begründet werden. Mit dem Gesetz werden keine Informationspflichten für die Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung eingeführt, geändert oder aufgehoben. Es entstehen keine zusätzlichen Bürokratiekosten. Der Nationale Normenkontrollrat hat im Rahmen seines ge- setzlichen Prüfauftrages daher keine Bedenken gegen das Regelungsvorhaben. Drucksache 17/983 – 10 – Deutscher Bundestag – 17. Wahlperiode Anlage 3 Stellungnahme des Bundesrates Der Bundesrat hat in seiner 867. Sitzung am 5. März 2010 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Ab- satz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:
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Herkunft
BT-Drs. 17/983, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 11.370–12.692 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.32) +D1D2D3 · Prüfwert 15ead0259f97a1f6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP