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Artikel 1 · BT-Drs. 19/29572 · S. 14
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundesschuldenwesengesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Änderung trägt dem Umstand Rechnung, dass ab dem1. Januar 2022 zu den bis dahin begebenen Bundes schuldverschreibungen mit Umschuldungsklauseln mit zweistufigem Mehrheitserfordernis neue Bundesschuld verschreibungen hinzutreten sollen, die mit Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheitserfordernis ausge stattet sind. Es wird also bis zum Ende der Laufzeiten aller Anleihen (Serien), die mit Umschuldungsklauseln mit zweistufigem Mehrheitserfordernis ausgestattet sind, ein Nebeneinander beider Formen geben. Ab dem genannten Stichtag neu begebene Bundeschuldverschreibungen werden entsprechend der im Rahmen des ESM-Änderungs übereinkommens eingegangenen Verpflichtung nur noch mit Umschuldungsklauseln mit einstufigem Mehrheits erfordernis ausgestattet sein. Aufstockungen von vor dem Stichtag begebenen Schuldverschreibungen werden weiterhin die bei Erstbegebung der entsprechenden Serien vorgeschriebene Ausstattung mit zweistufigem Mehr heitserfordernis für die Umschuldung aufweisen. Zu Buchstabe b und Buchstabe c Mit der Änderung in den Sätzen 4 und 5 werden die neu hinzutretenden Regelungen in § 4d Absatz 4 und 5, die die Haftung der Berechnungsstelle regeln als zwingende Rechtsvorschriften ausgestaltet, um die mit diesen Re gelungen bezweckte Rechtsfolge sicher zu stellen. Die übrigen Regelungen der §§ 4b bis 4k stellen weiterhin dispositives Recht dar, von dem in den Emissionsbedingungen abgewichen werden kann. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 15 – Drucksache 19/29572 Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Zu Doppelbuchstabe aa bis cc) § 4b Absatz 1 Ziffer 3: Die Nennung von Währung und Zahlungsort der Schuldverschreibung im Katalog der als
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.902 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/29572, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 35.946–46.848 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert eef2fc3072805b54….
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