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Artikel 2 · BT-Drs. 19/28684 · S. 64

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Weitere Änderung des Straßenverkehrsgesetzes)
Weitere Änderung des StVG, die auf Grund eines späteren Inkrafttretenszeitpunktes in einem getrennten Artikel
geregelt wird.


Zu § 33 Absatz 1 StVG
In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c und Satz 2 Buchstabe c werden die Angaben zur Registrierung einer
Vereinigung als Halter präzisiert. In der aktuellen Fassung des StVG werden im Falle der Zulassung eines Fahr­
zeuges auf eine Vereinigung die persönlichen Angaben der Vertreter solcher Vereinigungen nach § 33 Absatz 1
Satz 1 Nummer 2 Buchstabe c in Verbindung mit Buchstabe a StVG als Halterdaten erfasst. Der Begriff „Verei­
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode                – 65 –                         Drucksache 19/28684


nigung“ ist dabei nicht eng im zivilrechtlichen Sinne, sondern als Auffangbegriff zu verstehen, der alle Fahrzeug­
halter miterfasst, die weder natürliche noch juristische Personen sind. Solche sind Personengesellschaften, wie z.
B. OHG, KG, GbR, GmbH & Co. KG, und nicht rechtsfähige Vereine, wie z. B. Gewerkschaften, Arbeitgeber­
verbände, Ordensniederlassungen, politische Parteien. Die Regelung, wonach Halterangaben analog den Angaben
zu einer natürlichen Person zu erheben sind, ist für die Vereinigungen treffend, deren benannte Vertreter natürli­
che Personen sind (wie z. B. bei OHG, KG, GbR, EWIV (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung),
PartGmbB (Partnerschaftsgesellschaft mit beschränkter Berufshaftung). Bestimmte Personengesellschaften wer­
den allerdings durch juristische Personen nach außen vertreten bzw. solche juristischen Personen sind Gesell­
schafter der Personengesellschaften. Zu diesen gehören u.a. GmbH & Co. KG, Stiftung & Co. KG, GmbH & Co.
OHG, Stiftung GmbH & Co. KG, AG & Co. KG, AG & Co. OHG, UG (haftung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.742 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28684, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 239.208–241.950 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.01) +D1D2D3 · Prüfwert 9662a402824393cb….

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