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Artikel 8 · BT-Drs. 19/28658 · S. 177

Zu Artikel 8 (Folgeänderungen)

Zu Artikel 8 (Folgeänderungen)
Zu Absatz 1 (BGA-Nachfolgegesetz)
Zu Nummer 1
Der Begriff Fertigarzneimittel wird durch die Bezugnahme auf die Begriffsbestimmung des AMG konkretisiert.
Dadurch wird zugleich ausgedrückt, dass nur Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen bestimmt sind,
hierunter fallen. Der Aufgabenbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz muss daher nicht mehr ausdrück-
lich aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen werden. Zugleich handelt es sich um eine Folge-
änderung zu der Änderung von § 77 AMG durch Artikel 3 Nummer 85 dieses Gesetzes.

Zu Nummer 2
Der Begriff homöopathisches Arzneimittel wird durch die Bezugnahme auf die Begriffsbestimmung des AMG
konkretisiert. Dadurch wird zugleich ausgedrückt, dass nur Arzneimittel, die zur Anwendung bei Menschen be-
stimmt sind, hierunter fallen. Der Aufgabenbereich des Bundesamtes für Verbraucherschutz muss daher nicht
mehr ausdrücklich aus dem Anwendungsbereich der Vorschrift ausgenommen werden. Zugleich handelt es sich
um eine Folgeänderung zu der Änderung von § 77 AMG durch Artikel 3 Nummer 85 dieses Gesetzes.
Drucksache 19/28658                                – 178 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Absatz 2 (Änderung des BfR-Gesetzes)
Es handelt sich um eine sprachliche Anpassung an den Begriff des Tierarzneimittels nach Artikel 4 Nummer 1
der Verordnung (EU) 2019/6.

Zu Absatz 3 (Änderung des BVL-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Anpassung an die Regelung der Zuständigkeiten der Bundesoberbehörden nach § 65
Absatz 1 des Tierarzneimittelgesetzes und eine sprachliche Anpassung an den Begriff des Tierarzneimittels nach
Artikel 4 Nummer 1 der Verordnung (EU) 2019/6.

Zu Buchstabe b
Es handelt sich um eine Anpassung an die Regelung der Zus

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.420 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/28658, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 532.842–538.262 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 4ebfdaf6b9123355….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP