Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 5 · BT-Drs. 19/28164 · S. 63
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz)
Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz) Das BfJ unterstützt auf der Grundlage von § 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG) das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz umfassend im Bereich der internationalen Rechts- hilfe in Strafsachen (vergleiche Bundestagsdrucksache 16/1827, Seite 12). Das BfJ nimmt dabei unter anderem Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet des internationalen Rechtsverkehrs wahr, die ihm durch Bundesgesetze oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen werden (§ 2 Absatz 1 BfJG) und unterstützt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der europäischen und internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, ins- besondere im Rahmen der Aufgaben als nationale Kontaktstelle im Bereich der internationalen Rechtshilfe in Strafsachen (§ 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c BfJG). Rechtshilfe in Strafsachen sind auch Verfahren wegen einer Tat, die nach deutschem Recht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße oder die nach ausländischem Recht mit einer vergleichbaren Sanktion bedroht ist, sofern über deren Festsetzung ein auch für Strafsachen zuständiges Gericht entscheiden kann (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG). Die Aufgaben der Kontaktstelle des Netzwerks von Vermögensabschöpfungsstellen sind dem BfJ seit dem Jahr 2007 aufgrund von § 2 Absatz 3 BfJG übertragen. Das BfJ ist dem Generalsekretariat des Rates als nationale Vermögensabschöpfungsstelle gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2007/845/JI notifiziert worden (siehe Begrün- dung zu Artikel 4 Nummer 2). Maßnahmen der Vermögensabschöpfung und des Aufspürens unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte erfahren in nationalen Strafverfahren als auch bei der europäischen Zusammenarbeit in
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.871 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28164, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 235.776–244.647 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ad03f87223b83cb7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP