Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 5 · BT-Drs. 19/28164 · S. 63

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz)

Zu Artikel 5 (Änderung des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz)
Das BfJ unterstützt auf der Grundlage von § 2 des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz (BfJG)
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz umfassend im Bereich der internationalen Rechts-
hilfe in Strafsachen (vergleiche Bundestagsdrucksache 16/1827, Seite 12). Das BfJ nimmt dabei unter anderem
Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet des internationalen Rechtsverkehrs wahr, die ihm durch Bundesgesetze
oder auf Grund dieser Gesetze zugewiesen werden (§ 2 Absatz 1 BfJG) und unterstützt das Bundesministerium
der Justiz und für Verbraucherschutz bei der europäischen und internationalen rechtlichen Zusammenarbeit, ins-
besondere im Rahmen der Aufgaben als nationale Kontaktstelle im Bereich der internationalen Rechtshilfe in
Strafsachen (§ 2 Absatz 2 Nummer 3 Buchstabe c BfJG). Rechtshilfe in Strafsachen sind auch Verfahren wegen
einer Tat, die nach deutschem Recht als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße oder die nach ausländischem Recht
mit einer vergleichbaren Sanktion bedroht ist, sofern über deren Festsetzung ein auch für Strafsachen zuständiges
Gericht entscheiden kann (§ 1 Absatz 2 des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRG).
Die Aufgaben der Kontaktstelle des Netzwerks von Vermögensabschöpfungsstellen sind dem BfJ seit dem Jahr
2007 aufgrund von § 2 Absatz 3 BfJG übertragen. Das BfJ ist dem Generalsekretariat des Rates als nationale
Vermögensabschöpfungsstelle gemäß Artikel 1 des Beschlusses 2007/845/JI notifiziert worden (siehe Begrün-
dung zu Artikel 4 Nummer 2).
Maßnahmen der Vermögensabschöpfung und des Aufspürens unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte erfahren
in nationalen Strafverfahren als auch bei der europäischen Zusammenarbeit in

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 8.871 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/28164 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/28164, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 235.776–244.647 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ad03f87223b83cb7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP