Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/28164 · S. 60
Zu Artikel 3 (Änderung des Kreditwesengesetzes)
Zu Artikel 3 (Änderung des Kreditwesengesetzes) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Die Änderung dient der Klarstellung, dass sämtliche Namen zu erfassen sind. Die bisherige Fassung führte zu unterschiedlicher Handhabung, mitunter wurde nur der Nachname erfasst. Zu erfassen ist jedoch der vollständige Name, d. h. bei Vorhandensein mehrerer Vor- und/oder Nachnamen auch diese. Zu Buchstabe b Die Einfügung dient der Umsetzung von Artikel 4 der EU-Finanzinformationsrichtlinie. Zu Buchstabe c Die Neufassung dient der Umsetzung von Artikel 6 und Artikel 19 Absatz 3 Buchstabe a) der EU-Finanzinfor- mationsrichtlinie. Zu Buchstabe d Die Änderungen im Absatz 5 dienen dazu, die Regelungsinhalte der bisherigen Absätze 5 und 6 nach Adressaten zu trennen. Im neuen Absatz 5 sollen die Anforderungen im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit an Kreditinstitute konzentriert werden; während im neugefassten Absatz 6 nur Anforderungen an die BaFin geregelt werden. Zu Buchstabe e Die Neufassung dient der Umsetzung von Artikel 5 der EU-Finanzinformationsrichtlinie. Sie ist im Zusammen- hang mit dem neuen § 9 Absatz 6 des Bundeskriminalamtgesetzes und der Einfügung in § 2 Absatz des Gesetzes über die Errichtung des Bundesamts für Justiz zu sehen. Zu Buchstabe f Die Verordnungsermächtigung wird erweitert. Die Erweiterung auf das Thema Statistik erlaubt es dem Bundes- ministerium der Finanzen, auf den noch ausstehenden Erlass des Kommissionprogrammes nach Artikel 19 Ab- satz 2 der EU-Finanzinformationsrichtlinie, mit welchem u.a. die Statistikpflichten konkretisiert werden können, zu reagieren. Zu Nummer 2 Die Änderung des § 25l des Kreditwesengesetzes berücksichtigt die im Zuge der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über Auf
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.993 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/28164, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 221.329–224.322 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ad03f87223b83cb7….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP