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Artikel 3 · BT-Drs. 19/27673 · S. 39

Zu Artikel 3 (Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes)

Zu Artikel 3 (Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes)
Die Änderungen basieren auf der nach den Artikeln 1 und 10 des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucher-
schutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 22. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3320) am
1. Oktober 2021 in Kraft tretenden Fassung des RDG, da die vorliegenden Änderungen nach Artikel 9 nicht vor
dem 1. Oktober 2021 in Kraft treten werden.
Zu Nummer 1 (Änderung der Inhaltsübersicht)
Wegen der Änderung der Überschrift des § 13a RDG und des neu einzufügenden § 13f RDG-E ist die Inhalts-
übersicht anzupassen.
Zu Nummer 2 (Änderung des § 2 RDG)
Mit den umfangreichen Geschäftsmodellen der Legal-Tech-Unternehmen ist in der Praxis die Frage akut gewor-
den, welche Tätigkeiten (noch) dem Begriff der Inkassodienstleistung zuzuordnen sind. Durch die Ergänzung der
Legaldefinition wird klargestellt, dass die Tätigkeiten der Prüfung der Berechtigung der Forderung und die Bera-
tung des Auftraggebers vom Begriff der Inkassodienstleistung erfasst sind, solange und soweit sie sich auf die
Einziehung einer konkreten Forderung beziehen. Damit wird die zum Teil bereits seit längerem bestehende Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesgerichtshofs auch im Wortlaut des § 2 Absatz 2 Satz 1
RDG-E nachvollzogen (vergleiche unter anderem die in Bundestagsdrucksache 16/3655, S. 27, zitierte Recht-
sprechung des Bundesverfassungsgerichts).
Im Übrigen soll mit der Ergänzung aber auch verdeutlicht werden, dass weitergehende Tätigkeiten, auch wenn
sie in einem gewissen inhaltlichen Zusammenhang mit einer Forderungseinziehung stehen, nicht mehr unter den
Begriff der Inkassodienstleistung gefasst werden können, wenn sie sich nicht auf die Einziehung der im konkreten
Fall gegenständlichen Forderung bezi

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 48.840 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27673, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 154.940–203.780 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert 0cc3e9fa50e6a707….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP