Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/27672 · S. 17
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes) Mit Artikel 1 wird in § 10 BImSchG ein neuer Absatz 5a und in § 23b BImSchG ein neuer Absatz 3a eingefügt. Dies dient der Umsetzung der Vorgabe zur Aufstellung vorhersehbarer Zeitpläne (Artikel 15 Absatz 1 Unterab- satz 2 Buchstabe a Richtlinie (EU) 2018/2001) und von Regelungen zur Anlaufstelle (Artikel 16 Absatz 1 bis 3 der Richtlinie (EU) 2018/2001). In dem neuen § 16b BImSchG wird ein vereinfachtes Verfahren für das Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien geregelt. Ein solches Verfahren sieht Artikel 16 Absatz 6 der Richtlinie (EU) 2018/2001 vor. Weitere Anforderungen der Richtlinie (EU) 2018/2001 an effiziente Genehmigungsverfahren sind im Immissi- onsschutzrecht des Bundes bereits umgesetzt, unter anderem durch die in § 10 Absatz 6a, § 16 Absatz 3 und § 23b Absatz 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) geregelten Fristen. Drucksache 19/27672 – 18 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Nach Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie (EU) 2018/2001 ist es Antragstellern gestattet, „die einschlägigen Unterlagen auch in digitaler Form einzureichen“. Diese Regelung ist bereits durch § 10 Absatz 1 Satz 1 BImSchG und § 2 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren (9. BImSchV) beziehungsweise und § 23b Absatz 1 Satz 3 BImSchG umgesetzt. Nach diesen Vorschriften hat der Antragsteller die Wahl, ob er den Antrag schriftlich oder elektronisch stellen möchte. Artikel 16 Absatz 2 Satz 2 der Richtlinie schließt weitere nationale Regelungen wonach bei elektronischer An- tragstellung im Einzelfall schriftliche Unterlagen angefordert werden können (siehe § 10 Absatz 1 Satz 4 BIm- SchG, auch in Verbindung mit § 23b A
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 19.269 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27672, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 52.701–71.970 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert dc61d01d3d380806….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP