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Artikel 5 · BT-Drs. 19/27652 · S. 141

Zu Artikel 5 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 5 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um Folgeänderungen.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Die Regelung ermöglicht die Ergänzung der Beratungstätigkeit um sichere digitale Beratungsangebote. Hierbei
kann es sich sowohl um digitale Informationsangebote der Pflegekassen als auch z.B. um Beratungsangebote in
einem Videoformat handeln. Die Regelung ist zukunftsoffen und umfasst auch digitale Anwendungen, die Bera-
tungen ohne unmittelbare Beteiligung eines persönlich Pflegeberaters leisten können (z.B. sog. „Chatbots“ oder
Avatare). Zum Einsatz kommen können auch gemischte Formen einer persönlichen und einer digitalen Beratung.
Bei allen Verfahren sind angemessene Anforderungen an den Datenschutz und die Datensicherheit sicherzustel-
len. Dies gilt bereits für die zielgerichtete Übermittlung von Informationen an Pflegebedürftige, da sich bereits
daraus sensible Daten ableiten lassen. Die Anforderungen an die Sicherheit der eingesetzten digitalen Anwendun-
gen gelten als erfüllt, wenn der Einsatz der Anwendungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung nach
dem Fünften Buch zulässig ist. Dies gilt insbesondere für die in der vertragsärztlichen Versorgung eingesetzten
Videoverfahren und Verfahren für Konsilien. Daneben können auch solche sicheren technischen Verfahren ver-
wendet werden, die der Spitzenverband Bund der Pflegekassen für die Durchführung von Beratungen als geeignet
festlegt. Die näheren Anforderungen an diese Anwendungen einschließlich der Anforderungen an den Daten-
schutz und die Datensicherheit sind in der Pflegeberatungs-Richtlinie nach § 17a Absatz 1a festzulegen.
Zu Buchstabe b
Durch die Ergänzung wird gewährleistet, dass den Anspruchsberechtigten, unabhängig von der Inanspruchnahme
einer Beratung in digitaler

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 24.490 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 485.087–509.577 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert d189e8ececafde67….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP