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Artikel 12 · BT-Drs. 19/27652 · S. 149

Zu Artikel 12 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)

Zu Artikel 12 (Änderung des Zweiten Gesetzes über die Krankenversicherung der Landwirte)
Zu Nummer 1
Die Änderung vollzieht die Umnummerierungen im Fünfzehnten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch
nach und ist ausschließlich redaktioneller Natur.
Drucksache 19/27652 – 150 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Zu Nummer 2
Es handelt sich um die Bereinigung eines Redaktionsversehens. Mit dem Digitale-Versorgung-Gesetz wurde die
Vorschrift des § 263a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch zu den Anlagen in Investmentvermögen zur Förde-
rung der Entwicklung digitaler Innovationen neu eingefügt. Diese Regelung soll auch in der landwirtschaftlichen
Krankenversicherung Anwendung finden. Dies wird mit der Anpassung des Verweises in § 51 nunmehr nachge-
holt.
Zu Nummer 3
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wurden im Fünften Buch Sozialgesetzbuch die bisherigen gesetzlichen
Regelungen zur Telematikinfrastruktur in die neuen Kapitel 11 und 12 überführt und umfassend neu strukturiert.
Die Regelungen zur Telematikinfrastruktur waren bisher schon in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung
anwendbar. Damit die in neue Kapitel im Fünften Buch Sozialgesetzbuch überführten Regelungen auch weiterhin
in der landwirtschaftlichen Krankenversicherung gelten, bedarf es eines separaten Verweises auf die entsprechen-
den Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch.
Die Änderung des Verweises in Satz 1 auf die gesamten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch dient der
Rechtsvereinfachung. Bei Einfügung neuer Vorschriften sind Folgeänderungen im Zweiten Gesetz über die Kran-
kenversicherung der Landwirte damit zukünftig entbehrlich.
Zu Nummer 4
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wurden im Fünften Buch Sozialgesetzbuch die bisherigen gesetzlichen
Regelungen zur Telematikinfrastru

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.314 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 520.214–525.528 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert d189e8ececafde67….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP