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Artikel 10 · BT-Drs. 19/27652 · S. 149

Zu Artikel 10 (Änderung der Apothekenbetriebsordnung)

Zu Artikel 10 (Änderung der Apothekenbetriebsordnung)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der Änderung in Artikel 8 Nummer 3 (Änderung in § 3a Absatz 7 der
Arzneimittelverschreibungsverordnung).
Gegenwärtig werden dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte gemäß § 3a Absatz 7 der Arznei-
mittelverschreibungsverordnung wöchentlich die Durchschriften der Verschreibungen postalisch zugestellt. Bei
elektronischen Verschreibungen soll die Übermittlung der Verschreibungen elektronisch erfolgen. Auch in die-
sem Fall muss, wie bei der Versendung der Durchschriften, das Datum der Übermittlung an das Bundesinstitut
für Arzneimittel und Medizinprodukte dokumentiert werden. Dies wird durch die Änderung sichergestellt.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27652, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 518.895–519.630 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.06) +D1D2D3 · Prüfwert d189e8ececafde67….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP