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Artikel 86 · BT-Drs. 19/27635 · S. 284

Zu Artikel 86 (Änderung der Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlass

Zu Artikel 86 (Änderung der Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlass
der Neuordnung des Geldwesens)
Zu Nummer 1 (Überschrift von § 7)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä-
higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestellt, dass
von § 7 der Verordnung über die Umstellungsrechnung der Geldinstitute aus Anlass der Neuordnung des Geld-
wesens (UmstGeldInstV) ausschließlich Anteile eines Geldinstituts an rechtsfähigen Personengesellschaften er-
fasst sind.

Zu Nummer 2 (§ 7 Absatz 1 und 2)
Bei der Änderung handelt es sich um eine Folgeänderung, die mit der gesetzlichen Anerkennung der Rechtsfä-
higkeit der Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach § 705 Absatz 2 BGB-E einhergeht. Es wird klargestellt, dass
von § 7 UmstGeldInstV ausschließlich Anteile eines Geldinstituts an rechtsfähigen Personengesellschaften erfasst
sind
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 285 –                       Drucksache 19/27635


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BT-Drs. 19/27635, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.125.085–1.126.165 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 1d3a1d9dba986442….

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