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Artikel 1 · BT-Drs. 19/27522 · S. 29

Zu Artikel 1 (Änderung des Mautsystemgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Mautsystemgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Die Änderung dient der Anpassung an den Wortlaut von Artikel 1 Absatz 2 Buchstabe a i. V. m. Artikel 2 Num-
mer 10 der Richtlinie (EU) 2019/520 und nimmt elektronische Mautsysteme, in denen die Mauterhebung nicht
zwingend durch ein System der automatischen Kennzeichenerfassung erfolgt, aus dem Anwendungsbereich des
Mautsystemgesetzes aus. Die Vorgaben des Mautsystemgesetzes gelten künftig für elektronische Mautsysteme,
in denen entweder zwingend die automatische Mauterhebung unter Nutzung eines Fahrzeuggerätes zu nutzen ist
oder die Mauterhebung zwingend mit einem System der automatischen Kennzeichenerfassung erfolgt.
Drucksache 19/27522                                 – 30 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Buchstabe b und c
Die Änderung dient der Anpassung an Artikel 1 Absatz 3 der Richtlinie (EU) 2019/520. Die Aufzählung der nicht
vom Mautsystemgesetz erfassten Gebührensysteme wird um die Nummer 3 erweitert. Die Vorschriften des Maut-
systemgesetzes gelten danach nicht für die Erhebung von Parkgebühren.

Zu Nummer 2
Der § 2 des Mautsystemgesetzes regelt die drei Technologien, die in elektronischen Mautsystemen im Anwen-
dungsbereich des Mautsystemgesetzes und der Richtlinie (EU) 2019/520 eingesetzt werden dürfen. Die Vorgaben
gelten nach Artikel 3 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/520 sowohl für neu eingeführte, als auch in Betrieb be-
findliche Systeme.

Zu Nummer 3
Die Neufassung des § 3 Absatz 1 des Mautsystemgesetzes dient der Anpassung an die Definition des Mautdiens-
tes in Artikel 2 Nummer 1 und des EEMD-Anbieters in Artikel 2 Nummer 6 der Richtlinie (EU) 2019/520.
Gleichzeitig wird die Legaldefinition des Anbieters von § 4 in § 3 Absatz 1 Satz 2 verschoben, um di

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 56.480 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27522, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 93.353–149.833 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 6d05cd01d81b1b8b….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP