Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 19/27453 · S. 147
Zu Artikel 13 (Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes)
Zu Artikel 13 (Änderung des Kohleverstromungsbeendigungsgesetzes) Das Kohleverstromungsbeendigungsgesetz (KVBG) wurde am 3. Juli 2020 vom Deutschen Bundestag verab- schiedet und ist am 14. August 2020 in Kraft getreten. Das KVBG sieht in den Jahren 2020 bis 2027 zur Redu- zierung und Beendigung der Steinkohleverstromung ein Ausschreibungsverfahren vor, in dem sich Anlagenbe- treiber in jährlichen Ausschreibungsrunden durch ein Gebot zur Stilllegung von Kohlekraftwerksleistungen um einen Steinkohlezuschlag bewerben können. Die jährlich im Rahmen der Ausschreibungen zu reduzierende Net- tonennleistung (Ausschreibungsvolumen) wird für die Ausschreibungsrun-den in den Jahren 2020 und 2021 in § 6 Absatz 3 KVBG festgelegt und für die darauf folgenden Ausschreibungsrunden von der Bundesnetzagentur in einem mehrstufigen Verfahren ermittelt. Zusätzlich zu den freiwilligen Ausschreibungen ist für den Zeitraum ab dem Zieldatum 2024 geregelt, dass das jährliche Zielniveau für die schrittweise und stetige Reduzierung der Erzeugung elektrischer Energie durch den Einsatz von Steinkohle durch eine ordnungsrechtliche Absicherung sicher erreicht wird. Ab dem Jahr 2031 bis 2038 soll die Reduzierung der Kohlekraftwerksleistung in Bezug auf Steinkohleanlagen und Braunkohle-Kleinanlagen ausschließlich durch ordnungsrechtliche Anordnungen erfolgen (sog. gesetzliche Reduzierung). Die gesetzlichen Regelungen des KVBG stehen unter dem Vorbehalt einer beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission. Im beihilferechtlichen Verfahren äußerte die Europäische Kommission Bedenken hinsichtlich des hinreichenden wettbewerblichen Charakters des Ausschreibungsverfahrens, wenn die Gesamtheit der an dem Ausschreibungs- verfahren teilnahmeberechtigten Anlagen eine Mindestmenge unterschreitet
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.086 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27453, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 576.715–581.801 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 4b0e14952f29f551….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP