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Artikel 5 · BT-Drs. 19/27400 · S. 59

Zu Artikel 5 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 5 (Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Redaktionelle Folgeänderung.

Zu Nummer 2
Die Träger, die an der Systemprüfung beteiligt sind, werden um die Bundesagentur für Arbeit erweitert, um unter
anderem sicher zu stellen, dass die Systemprüfungen für die Kurzarbeitergeld-Verfahren ohne zeitliche Verzöge-
rung inhaltlich geprüft und abgeschlossen werden können. Die Systemprüfung stellt sicher, dass die von den Ar-
beitgebern eingesetzte Software die inhaltlichen Anforderungen für die Verarbeitung der Daten in den Fachver-
fahren gesetzeskonform zur Verfügung stellt. Durch die Einbeziehung von Beschäftigten der Träger in diese
Fachprüfungen wird dies für die jeweiligen Fachverfahren durch die Fachkenntnisse dieser Beschäftigten sicher-
gestellt. Die Bundesagentur für Arbeit nimmt nunmehr mit den Fachverfahren für die Vergabe und Korrektur der
Betriebsnummer, den Bescheinigungsverfahren für die Arbeitsbescheinigungen nach § 312 ff. SGB III und dem
Antragsverfahren für Kurzarbeiter- und Saisonkurzarbeitergeld sowie damit verbundenen Verfahren an den Ar-
beitgebermeldeverfahren teil. Von daher ist in diesen Verfahren das Fachwissen der Beschäftigten der BA gefragt.
Kosten entstehen der Bundesagentur für Arbeit indirekt durch die Bereitstellung des Fachpersonals bei der Ein-
führung der Systemprüfung für das Fachverfahren und bei zukünftigen Änderungen im Fachverfahren sowie ver-
einzelt bei der Formulierung von Testaufgaben für die unregelmäßige Qualitätskontrolle der Entgeltabrechnungs-
programme.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Erweiterung der Überschrift, da neben Bescheinigungen nun auch Anträge in das Verfahren einbezogen werden.

Zu Buchstabe b
Durch die Ergänzung im Absatz 1 Satz 1 wird geregelt, dass auch die Verfahren nach § 323 Absatz 2 S

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.589 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/27400, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 185.772–188.361 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9c0075a62e885961….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP