Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/27400 · S. 53
Zu Artikel 3 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine begriffliche Anpassung. Zu Nummer 2 Den Jobcentern wird die Möglichkeit eröffnet, Leistungen nach den §§ 16a ff. neben einem Rehabilitationsver- fahren zu erbringen. Die bisherige Verfahrensweise, wonach den Leistungen des Rehabilitationsträgers zur Teilhabe am Arbeitsleben ein absoluter Vorrang zukommt, der sich für die Leistungen nach den §§ 16a ff. faktisch wie ein Leistungsverbot auswirkt, wird geändert. Dieser Ausschluss hat insbesondere eine nachhaltige Eingliederung von Rehabilitanden mit multiplen Vermittlungshemmnissen im SGB II erschwert. Zugleich führte er zu einer Ungleichbehandlung von Rehabilitanden gegenüber erwerbsfähig leistungsberechtigten Personen ohne Rehabilitationsbedarf. Die §§ 16c (Eingliederung von Selbständigen) und 16e (Eingliederung von Langzeitarbeitslosen) sind aufgrund ihrer Leistungskongruenz mit dem Portfolio der Rehabilitationsleistungen nach dem SGB IX von der Öffnung auszunehmen. Sie sollen deshalb und um streitanfällige Erstattungsverfahren zu vermeiden auch weiterhin nicht erbracht werden dürfen. Satz 2 stellt klar, dass die mit diesem Gesetz vorgenommene Ergänzung in § 22 Absatz 2 Satz 2 SGB III auch für die Jobcenter Anwendung findet. Auf die entsprechende Begründung wird verwiesen. Damit die Jobcenter die neuen Fördermöglichkeiten sinnvoll nutzen können, muss das Förderinstrumentarium des SGB II mit den weiteren Rehabilitationsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und verzahnt werden. Dies setzt zwingend Mitwirkungsmöglichkeiten der Jobcenter im Rehabilitationsverfahren voraus, die durch entsprechende Regelungen im SGB IX mit diesem Gesetz umgesetzt werden. Zu Nummer 3 Es handelt sich um eine begriffliche Anpassung. Zu Nummer 4 Folgeände
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.855 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/27400, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 168.963–171.818 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9c0075a62e885961….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP