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Artikel 7 · BT-Drs. 19/26929 · S. 168

Zu Artikel 7 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)

Zu Artikel 7 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Die Folgeänderungen stehen mit der Einführung des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) in Artikel 1 im Sachzu-
sammenhang. Sofern nachfolgend nicht abweichend erläutert, erfolgen dadurch keine Änderungen des materiellen
Inhalts der nachfolgend geänderten Gesetze. Mit dem WpIG wird der neue Begriff “Wertpapierinstitut“ einge-
führt. Die meisten der davon betroffenen Unternehmen unterfallen bisher als Finanzdienstleistungsinstitute dem
KWG (vgl. Änderung des Artikel 2). Die Begriffe „Wertpapierhandelsunternehmen“ und „Wertpapierhandels-
bank“ entfallen künftig. Notwendige Folgeänderungen in den auf Basis des KWG und des Zahlungsdiensteauf-
sichtsgesetzes (ZAG) erlassenen Rechtsverordnungen werden nicht mit diesem Gesetzentwurf, sondern zusam-
men mit dem Erlass der geplanten neuen Rechtsverordnungen auf Basis des WpIG in einer gemeinsamen Man-
telverordnung vorgenommen. Die betroffenen Rechtsverordnungen stehen zueinander im Sachzusammenhang
und müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Aufspaltung in parlamentarisches und behördliches Ände-
rungsverfahren soll deswegen vermieden werden.

Zu Absatz 1 (EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um Folgeänderungen zur Einführung des Wertpapierinstitutsbegriffs in Artikel 1.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung des Wertpapierinstitutsbegriffs in Artikel 1.

Zu Buchstabe b
Die Änderung ist redaktionell erforderlich, da die Regelungen zur Umlage der Bundesanstalt bereits durch Arti-
kel 2a des Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 28. November 2012 (BGBl. I S. 2369) in das
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode              – 169 –                        Drucksache 19/26929


Finanzdienstleis

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.288 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26929, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 607.483–624.771 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1bb8522bcc49caf5….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP