Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 19/26929 · S. 168
Zu Artikel 7 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)
Zu Artikel 7 (Änderung anderer Rechtsvorschriften) Die Folgeänderungen stehen mit der Einführung des Wertpapierinstitutsgesetzes (WpIG) in Artikel 1 im Sachzu- sammenhang. Sofern nachfolgend nicht abweichend erläutert, erfolgen dadurch keine Änderungen des materiellen Inhalts der nachfolgend geänderten Gesetze. Mit dem WpIG wird der neue Begriff “Wertpapierinstitut“ einge- führt. Die meisten der davon betroffenen Unternehmen unterfallen bisher als Finanzdienstleistungsinstitute dem KWG (vgl. Änderung des Artikel 2). Die Begriffe „Wertpapierhandelsunternehmen“ und „Wertpapierhandels- bank“ entfallen künftig. Notwendige Folgeänderungen in den auf Basis des KWG und des Zahlungsdiensteauf- sichtsgesetzes (ZAG) erlassenen Rechtsverordnungen werden nicht mit diesem Gesetzentwurf, sondern zusam- men mit dem Erlass der geplanten neuen Rechtsverordnungen auf Basis des WpIG in einer gemeinsamen Man- telverordnung vorgenommen. Die betroffenen Rechtsverordnungen stehen zueinander im Sachzusammenhang und müssen aufeinander abgestimmt werden. Eine Aufspaltung in parlamentarisches und behördliches Ände- rungsverfahren soll deswegen vermieden werden. Zu Absatz 1 (EU-Verbraucherschutzdurchführungsgesetz) Zu Nummer 1 Es handelt sich um Folgeänderungen zur Einführung des Wertpapierinstitutsbegriffs in Artikel 1. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Einführung des Wertpapierinstitutsbegriffs in Artikel 1. Zu Buchstabe b Die Änderung ist redaktionell erforderlich, da die Regelungen zur Umlage der Bundesanstalt bereits durch Arti- kel 2a des Gesetzes zur Stärkung der deutschen Finanzaufsicht vom 28. November 2012 (BGBl. I S. 2369) in das Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 169 – Drucksache 19/26929 Finanzdienstleis
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 17.288 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26929, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 607.483–624.771 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 1bb8522bcc49caf5….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP