Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 2 · BT-Drs. 19/26928 · S. 24
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche)
Zu Artikel 2 (Änderung des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche) Dieser Artikel setzt die Entscheidung des EuGH vom 26. März 2020 in der Rechtssache C-66/19 um. Mit dem Entwurf wird die bislang geltende Musterwiderrufsinformation für Allgemein-Verbraucherdarlehens- verträge in Anlage 7 des EGBGB (zu Artikel 247 § 6 Absatz 2 und § 12 Absatz 1 EGBGB) geändert und erhält die aus dem Anhang zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung. a) Aufbau Der bisherige Aufbau des Musters soll weitestgehend beibehalten werden. Die geltende Fassung der Musterwi- derrufsinformation setzt sich aus folgenden Abschnitten zusammen: Der erste Abschnitt enthält die Angaben zum Widerrufsrecht. Im zweiten Abschnitt wird auf die Widerrufsfolgen hingewiesen. Zuletzt soll – soweit anwendbar – auf die Besonderheiten bei weiteren Verträgen (entgeltliche Finanzierungshilfen, verbundene Verträge) einge- gangen werden. Dies ist durch Gestaltungshinweise an die Kreditgeber sichergestellt. In der neuen Anlage 7 wird dieser Aufbau grundsätzlich beibehalten, jedoch wird nach dem ersten Abschnitt (Angaben zum Widerrufsrecht) ein neuer Abschnitt („Für den Beginn der Widerrufsfrist erforderliche vertragliche Pflichtangaben“) eingefügt. Hierin werden die Pflichtangaben nach Artikel 247 §§ 6 bis 13 EGBGB im Einzelnen aufgeführt. Soweit eine Regelung in Artikel 247 §§ 6 bis 13 EGBGB gesetzliche Querverweise – etwa auf andere Bestimmungen des EGBGB – enthält, werden diese Verweise in der Musterwiderrufsinformation nicht übernom- men, sondern der Inhalt der Bestimmung, auf die verwiesen wird, wird wiedergegeben. Da die Musterwiderrufsinformation aufgrund dieser Gestaltung deutlich länger ist als bislang, werden die einzel- nen Abschnitte in der Neufassung mit Überschriften versehen (Abschnitt 1 Widerrufsrecht
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 39.285 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/26928 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/26928, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 73.149–112.434 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d567ce0652318fec….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP