Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/26828 · S. 186
Zu Artikel 4 (Änderung des Deutschen Richtergesetzes)
Zu Artikel 4 (Änderung des Deutschen Richtergesetzes) Zu Nummer 1 (Änderung der Überschrift) Das Deutsche Richtergesetz verfügt bisher über keine amtliche Abkürzung. Da eine solche jedoch unter anderem zur leichteren Zitierung sinnvoll ist, soll die Abkürzung „DRiG“, die sich allgemein eingebürgert hat, nunmehr den Status einer amtlichen Abkürzung erhalten. Zu Nummer 2 (Änderung der Inhaltsübersicht) Das DRiG verfügt bisher über keine vollständige Inhaltsübersicht, sondern nur eine solche, in der die Teile und Abschnitte aufgelistet sind. Dem DRiG soll daher zur besseren Übersichtlichkeit eine neue umfassende Inhalts- übersicht vorangestellt werden. Die bisherigen amtlichen Überschriften bleiben dabei unverändert. § 17a des Deutschen Richtergesetzes in der Entwurfsfassung (DRiG-E) erhält erstmals eine passende Überschrift. Die Teile und Abschnitte sollen anstelle der bisher vorangestellten Zahlwörter in der heute gebräuchlichen Form mit nach- gestellten arabischen Ziffern bezeichnet werden. Zu Nummer 3 (Änderung des § 5b DRiG-E) Zu Buchstabe a Einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit sieht das DRiG bislang nicht vor. Mit dem neuen § 5b Absatz 6 DRiG-E werden die Länder nunmehr verpflichtet, den Vorbereitungsdienst auch in Teilzeit durchzuführen. Zu Satz 1 Das Teilzeitreferendariat wird auf Antrag bei Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren oder bestimmter naher Angehöriger, nämlich des Ehegatten, des Lebenspartners oder einer in gerader Linie verwandten Person, eröffnet. Auf diese Weise gibt insbesondere auch die Pflege der Eltern einen Anspruch auf Teilzeitausbildung. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 187 – Drucksache 19/26828 Die gewisse Begrenzung beim Kreis der Angehörigen, bei deren Betreuung oder Pflege ein
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 14.227 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26828, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 687.140–701.367 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert d29727dd5261ce22….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP