Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 13 · BT-Drs. 19/26822 · S. 128
Zu Artikel 13 (Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte)
Zu Artikel 13 (Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragszahnärzte) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Zu Buchstabe b In § 18, der regelt, welche Angaben der Antrag auf Zulassung zur vertragszahnärztlichen Versorgung enthalten muss und welche Nachweise beizufügen sind, wird in Absatz 2 Nummer 6 die Neuregelung des § 95e Absatz 3 SGB V nachvollzogen. Danach ist Zulassungsvoraussetzung auch die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach § 113 Absatz 2 VVG, mit der das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a und zu Buchstabe b In der Neuregelung des § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird der in § 95e Absatz 3 SGB V vorgesehene neue Ruhenstatbestand aufgrund eines Verstoßes gegen die Berufshaftpflichtversicherungspflicht nachvollzogen. § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 übernimmt das bisherige Recht. Zu Nummer 3 Mit der Änderung wird die Regelung des § 95e Absatz 4 Satz 7 SGB V nachvollzogen, die die Entziehung der vollständigen Zulassung nach Ablauf von zwei Jahren nach Beschluss des Ruhens der Zulassung vorsieht, wenn bis dahin kein Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erfolgt. Zu Nummer 4 Zu Buchstabe a und zu Buchstabe b Mit der Änderung in § 31 Absatz 6 Satz 2 werden auch ermächtigte Zahnärztinnen und Zahnärzte verpflichtet, eine Versicherungsbescheinigung nach § 113 Absatz 2 VVG vorzulegen, wenn sie einen Antrag auf Ermächti- gung stellen. Mit der Änderung in Absatz 8 Satz 3 wird der in § 95e Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 SGB V vorgesehene neue Widerrufstatbestand bei Verstoß gegen die Berufshaftpflichtversicherungspflicht nachvollzo- gen. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 129 – Drucksache 19/26822 Zu Numme
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.121 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
BT-Drs. 19/26822 im Original öffnen
Herkunft
BT-Drs. 19/26822, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 515.396–517.517 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4bf01ba4cb0eeaa9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP