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Artikel 12 · BT-Drs. 19/26822 · S. 127

Zu Artikel 12 (Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte)

Zu Artikel 12 (Änderung der Zulassungsverordnung für Vertragsärzte)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung.

Zu Buchstabe b
In § 18, der regelt, welche Angaben der Antrag auf Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung enthalten muss
und welche Nachweise beizufügen sind, wird in Absatz 2 Nummer 6 die Neuregelung des § 95e Absatz 3 SGB V
nachvollzogen. Danach ist Zulassungsvoraussetzung auch die Vorlage einer Versicherungsbescheinigung nach
§ 113 Absatz 2 VVG, mit der das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen wird.

Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a und zu Buchstabe b
In der Neuregelung des § 26 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 wird der in § 95e Absatz 3 SGB V vorgesehene neue
Ruhenstatbestand aufgrund eines Verstoßes gegen die Berufshaftpflichtversicherungspflicht nachvollzogen. § 26
Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 übernimmt das bisherige Recht.
Drucksache 19/26822                                – 128 –            Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 3
Mit der Änderung wird die Regelung des § 95e Absatz 4 Satz 7 SGB V nachvollzogen, die die Entziehung der
vollständigen Zulassung nach Ablauf von zwei Jahren nach Beschluss des Ruhens der Zulassung vorsieht, wenn
bis dahin kein Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung erfolgt.

Zu Nummer 4
Zu Buchstabe a und zu Buchstabe b
Mit der Änderung in § 31 Absatz 6 Satz 2 werden auch ermächtigte Ärztinnen und Ärzte verpflichtet, eine Versi-
cherungsbescheinigung nach § 113 Absatz 2 VVG vorzulegen, wenn sie einen Antrag auf Ermächtigung stellen.
Mit der Änderung in Absatz 8 Satz 3 wird der in § 95e Absatz 5 in Verbindung mit Absatz 4 SGB V vorgesehene
neue Widerrufstatbestand bei Verstoß gegen die Berufshaftpflichtversicherungspflicht nachvollzogen.

Zu Nummer 5
Zu Buchs

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.109 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26822, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 513.287–515.396 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4bf01ba4cb0eeaa9….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP