Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26822 · S. 65
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 1 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine Rechtsbereinigung. Freiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetzes oder nach dem Bundesfreiwilligendienstgesetz sind eine Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn und unterliegen der Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 1. Freiwilligendienstleistende haben insoweit grundsätzlich den gleichen Versicherungsschutz in der GKV wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Soweit Versicherungspflicht nach § 5 Absatz 1 Nummer 1 besteht, ist nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 die Durch- führung einer Familienversicherung ausgeschlossen. Während für Freiwilligendienste nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz noch Anwendungsbereiche der Re- gelung bestehen, ist dies beim Bundesfreiwilligendienst nicht der Fall. Ein im vertragslosen Ausland, das heißt in einem Staat außerhalb des Geltungsbereichs des europäischen Gemeinschaftsrechts oder ohne Sozialversiche- rungsabkommen, abgeleisteter Freiwilligendienst nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz unterliegt regelmä- ßig nicht der Sozialversicherungspflicht. In diesen Fällen ist die Durchführung einer beitragsfreien Familienver- sicherung grundsätzlich möglich. Der Bundesfreiwilligendienst kann dagegen nur in der Bundesrepublik Deutsch- land abgeleistet werden. Eine Familienversicherung kommt deshalb für diese versicherungspflichtige Personen- gruppe nicht in Betracht. Die Regelung ist daher insoweit obsolet. Zu Nummer 2 Es handelt sich um eine redaktionelle Korrektur von Verweisen auf § 129 Absatz 1. Aufgrund der Änderung durch das GKV-Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz vom 4. Mai 2017 (BGBl. I S. 1050) wurde durch Artikel 1 Nummer 7 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa in § 129 Absatz 1 nach Satz 3 ein neue
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 238.258 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26822, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 230.188–468.446 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4bf01ba4cb0eeaa9….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP