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Artikel 3 · BT-Drs. 19/26545 · S. 18

Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu Artikel 1 Nummer 2, der Wortlaut der Vorschriften wird harmonisiert.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 19 –                        Drucksache 19/26545


Zu Buchstabe b
Sofern in der Rechtsverordnung nach Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a und Nummer 2 ein Anspruch auf Schutz-
impfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 festgelegt wird, kann für den Fall der Impfstoffknappheit in dieser
Verordnung zugleich nach Satz 4 die Priorisierung der Anspruchsberechtigten nach Personengruppen festgelegt
werden. Die in § 20 Absatz 2a Satz 1 IfSG genannten Impfziele sind dabei zu berücksichtigen. Als Priorisierungs-
kriterien kommen insbesondere das Alter der Anspruchsberechtigten, ihr Gesundheitszustand, ihr tätigkeitsbe-
dingtes SARS-CoV-2-Expositionsrisiko sowie ihre Systemrelevanz in zentralen Bereichen Kritischer Infrastruk-
turen, der Daseinsfürsorge und für die Aufrechterhaltung zentraler staatlicher Funktionen in Betracht (Satz 5).
Für eine Priorisierung durch den Verordnungsgeber spricht insbesondere auch die Notwendigkeit flexibler Rege-
lungen. Durch die Verordnungsermächtigung in § 20i Absatz 3 SGB V war es dem BMG möglich, schnell auf die
Zulassung des ersten Corona-Impfstoffes Ende letzten Jahres zu reagieren und einen geordneten Impfstart für die
besonders gefährdeten Personengruppen zu ermöglichen. Zugleich können auf diese Weise sich fortentwickelnde
wissenschaftlichen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO) zur Imp-
fung gegen COVID-19 kurzfristig berücksichtigt werden. Erst mit Veröffentlichung der STIKO-Empfehlung
Mitte Dezember haben sich ausreichende Anhaltspunkte für die nähere Spezifizier

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.103 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26545, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.466–61.569 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 10d11e85d7b820d2….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP