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Artikel 9 · BT-Drs. 19/26108 · S. 387

Zu Artikel 9 (Änderung des BDBOS-Gesetzes (FNA 200-7))

Zu Artikel 9 (Änderung des BDBOS-Gesetzes (FNA 200-7))
Zu Nummer 1 und 2
Es handelt sich um Folgeänderungen. Die Verweise auf Vorschriften des bisherigen TKG werden angepasst.

Zu Nummer 3
Zu § 24 (Pflicht zur Abgabe eines Angebots für die Bereitstellung von Telekommunikationsleistungen)
Mit dieser neuen Vorschrift wird die Bundesanstalt in die Lage versetzt, auch dann ihre gesetzlichen Aufgaben,
namentlich die Planung, Errichtung, den Ausbau und den Betrieb eines bundesweit einheitlichen digitalen Sprech-
und Datenfunksystems für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (Digitalfunk BOS), den Betrieb
von Kommunikationsinfrastrukturen des Bundes sowie eines Verbindungsnetzes zur Verbindung der informati-
onstechnischen Netze des Bundes und der Länder, zu erfüllen, wenn sie die zur Erfüllung benötigten Telekom-
munikationsleistungen weder selbst erbringen noch unter Nutzung von bundeseigenen oder auf Grund von Ver-
einbarungen mit den Ländern zur Verfügung stehenden Telekommunikationsleistungen (bspw. TK-Linien) be-
schaffen kann. Dies gilt dann, wenn vertragliche Verhandlungen unter der vollständigen Geltung der Privatauto-
nomie und der Vertragsfreiheit nicht zu einer Einigung über die Bereitstellung der erforderlichen Telekommuni-
kationsleistungen geführt haben oder ein gesetzlich vorgegebenes Vergabeverfahren erfolglos durchgeführt wor-
den ist.
Drucksache 19/26108                                 – 388 –             Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Absatz 1
Absatz 1 ist die zentrale Ermächtigungsgrundlage der Bundesanstalt. Sie sieht eine Verpflichtung von Telekom-
munikationsunternehmen vor, der Bundesanstalt auf Verlangen ein bindendes Angebot über die Bereitstellung
von Telekommunikationsleistungen zu unterbreiten. Das Verlangen der Bundesa

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 21.384 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/26108, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.489.946–1.511.330 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 05075829c2e2e941….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP