Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26177 · S. 6
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen)
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über die Änderung von Familiennamen und Vornamen) Zu Nummer 1 Die Regelung ergänzt die bisherige Überschrift des Gesetzes um eine Kurzform und eine Abkürzung. Zu Nummer 2 In § 1 wird der Kreis der Antragsteller dem geltenden Recht angepasst. Zu Nummer 3 Die Regelung ersetzt die inzwischen überholten behördlichen Zuständigkeitsbegriffe und aktualisiert die vorhan- dene Regelung bei fehlender örtlicher Behördenzuständigkeit (Absatz 1) und Mehrfachzuständigkeit von Behör- den bei Anträgen mehrerer Mitglieder der gleichen Familie (Absatz 2). Zu Nummer 4 Die bisher in § 6 vorgesehene Zuständigkeit einer höheren Behörde und das Vorbehaltsrecht des Reichsministers des Innern sind obsolet und daher aufzuheben. Die Regelung abweichender Zuständigkeiten für Verwaltungsver- fahren obliegt ausschließlich dem Landesrecht. Zu Nummer 5 In § 8 wird der Kreis der Beteiligten für das Verfahren zur Feststellung von Familiennamen dem geltenden Recht angepasst. Zu Nummer 6 Die neue Regelung von § 9 aktualisiert den behördlichen Zuständigkeitsbegriff. Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode –7– Drucksache 19/26177 Zu Nummer 7 Die Regelung stellt sicher, dass die namensrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs durch das Na- mensänderungsgesetz unberührt bleiben und das öffentlich-rechtliche Namensänderungsverfahren nicht zur Um- gehung dieser Vorschriften benutzt werden kann. Zu Nummer 8 Die in § 11 bestehende Regelung für die Anwendung der Vorschriften des Gesetzes auf die Vornamensänderung wird aktualisiert. Zu Nummer 9 Die bisher in § 13 enthaltene Ermächtigung des Reichsministers des Innern ist obsolet und daher aufzuheben. Der Erlass von Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Vollzug der Bund
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.090 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26177, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 9.235–11.325 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert d4ed093eecdd229e….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP