Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 4 · BT-Drs. 19/26175 · S. 55
Zu Artikel 4 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung)
Zu Artikel 4 (Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung) Zu Nummer 1 (§ 10 Absatz 1) Die Änderungen der Angaben der Paragraphen resultieren aus der Einfügung des § 44 PBefG. Zu Nummer 2 bis Nummer 5 (§§ 48, 49, 51, 52) Das erfolgreiche Bestehen der Ortskundeprüfung für Taxifahrer als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrer- laubnis zur Fahrgastbeförderung gemäß § 48 Absatz 4 Nummer 7 FeV wird abgeschafft. Angesichts des vermehr- ten Einsatzes von Navigationsinstrumenten im Taxiverkehr verlieren die bislang erforderlichen Ortskenntnis-se des Taxifahrers zunehmend an Bedeutung. Navigationssysteme sind bei entsprechender technischer Ausstattung nach allgemeiner Erfahrung grundsätzlich geeignet, die Ortskunde des Taxifahrers zu ersetzen. Der Nachweis entsprechender Ortskenntnisse muss somit nicht mehr zur Bedingung für die Erlangung der besonderen Fahrer- laubnis zur Fahrgastbeförderung gemacht werden. Den Interessen der Fahrgäste wird durch die in der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr („BOKraft“) neu eingeführte Pflicht zur Vorhal- tung eines dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgerätes angemessen Rechnung getragen. In § 48 Absatz 4 Nummer 7 Fahrerlaubnis-Verordnung wird ein Fachkundenachweis eingeführt, mit dem der Ta- xifahrer künftig als Voraussetzung für den Erwerb der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung belegen muss, dass er die zum Führen eines Taxis notwendige Fachkunde besitzt (insbesondere in Bezug auf Verkehrssicherheitsas- pekte wie z. B. Kenntnisse der Unfallverhütungsvorschriften, besondere Kindersicherungspflichtregeln im Ta- xenverkehr oder Überfallsicherheit). Dieser neue Qualifikationsnachweis soll dabei möglichst praxisorientierte Inhalte haben und vom Anforderungsniveau her keine hohen Hürden aufstellen („Kl
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.807 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26175, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 210.924–214.731 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c733275b0ff00a91….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP