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Artikel 4 · BT-Drs. 19/26107 · S. 126

Zu Artikel 4 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 4 (Änderung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um Folgeänderungen, die aufgrund der Aufnahme von § 36 SGB VIII ergänzenden Regelungen
zur Hilfeplanung erforderlich sind.
Zu Nummer 2
Die Regelung im neuen Absatz 6 korrespondiert mit § 10a Absatz 3 SGB VIII-E, wonach der Träger der öffent-
lichen Jugendhilfe bei minderjährigen Leistungsberechtigten nach § 99 SGB IX im Rahmen des Gesamtplanver-
fahrens nach § 117 SGB IX und insbesondere bei der Aufstellung des Gesamtplanes nach § 121 SGB IX mit der
Zustimmung des Personensorgeberechtigten beratend teilnimmt. Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann
dieser Teilnahmepflicht nur nachkommen, wenn er vom Träger der Eingliederungshilfe über das Verfahren in
Kenntnis gesetzt und beteiligt wird (vgl. auch Begründung zu Artikel 1 Nummer 12). Der Träger der Eingliede-
rungshilfe muss das Jugendamt beteiligen, das nach § 86 SGB VIII für die Gewährung von Leistungen an den
betreffenden jungen Menschen örtlich zuständig wäre.
Mit der Regelung wird funktionell sichergestellt, dass bis zur schrittweisen Zusammenführung der Zuständigkei-
ten für junge Menschen mit Behinderungen im SGB VIII im Jahr 2028 bzw. der Einführung der Funktion eines
sogenannten „Verfahrenslotsen“ beim Jugendamt im Jahr 2024 die spezifischen Bedarfe von Kindern und Ju-
gendlichen, die sich in vielfältiger Hinsicht grundsätzlich von den Bedarfen Erwachsener unterscheiden, im Hin-
blick auf die Leistungsgewährung der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche zum Tragen kommen. Da-
bei geht es insbesondere um die Berücksichtigung der Spezifika der Lebensphase „Kindheit und Jugend“, in der
die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und die Erziehung für die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft
von zentraler Bedeutung

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.028 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/26107 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/26107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 523.373–528.401 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db058b5380063bee….

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