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Artikel 3 · BT-Drs. 19/26107 · S. 124

Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
§ 1 beschreibt die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft und stellt fest, dass die Versicherten grundsätz-
lich für die Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit mitverantwortlich sind und bei der Wiederherstellung der Ge-
sundheit im Fall von Krankheit eine Mitverantwortung tragen. Jedoch obliegt es den Krankenkassen, ihre Versi-
cherten in dieser Mitverantwortung zu unterstützen, indem sie ihnen durch Aufklärung, Beratung und Leistungen
„helfen“ sowie „auf gesunde Lebensverhältnisse hinwirken“. Die letztgenannte Aufgabenbeschreibung der Kran-
kenkassen soll künftig um den Zusatz der Berücksichtigung geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischer
Besonderheiten ergänzt werden. Die Ergänzung soll an hervorgehobener Stelle den Blick für die besonderen Be-
lange unterschiedlicher Versichertengruppen schärfen und die Passgenauigkeit von Aufklärung, Beratung und
Leistungen verbessern helfen.
Zu Nummer 2
Durch die Ergänzung altersspezifischer Besonderheiten in der Vorschrift soll erreicht werden, dass die Kranken-
kassen auch den altersabhängigen Erfordernissen bei der Versorgung ihrer Versicherten ausreichend Rechnung
tragen. Hierzu gehört insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern
und Jugendlichen.
Zu Nummer 3
Das mit der Ergänzung von § 2b neu eingeführte Erfordernis der Berücksichtigung alters-spezifischer Besonder-
heiten wird im Hinblick auf Leistungen im Rahmen der primären Prävention und Gesundheitsförderung konkre-
tisiert in Bezug auf „kind- und jugendspezifische Belange“, die in diesem Kontext von besonderer Relevanz sind.
Zu Nummer 4
Die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaß-nahmen ist gemäß § 73
Absatz

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.682 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/26107 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/26107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 512.691–523.373 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db058b5380063bee….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP