Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 3 · BT-Drs. 19/26107 · S. 124
Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 3 (Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 § 1 beschreibt die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft und stellt fest, dass die Versicherten grundsätz- lich für die Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit mitverantwortlich sind und bei der Wiederherstellung der Ge- sundheit im Fall von Krankheit eine Mitverantwortung tragen. Jedoch obliegt es den Krankenkassen, ihre Versi- cherten in dieser Mitverantwortung zu unterstützen, indem sie ihnen durch Aufklärung, Beratung und Leistungen „helfen“ sowie „auf gesunde Lebensverhältnisse hinwirken“. Die letztgenannte Aufgabenbeschreibung der Kran- kenkassen soll künftig um den Zusatz der Berücksichtigung geschlechts-, alters- und behinderungsspezifischer Besonderheiten ergänzt werden. Die Ergänzung soll an hervorgehobener Stelle den Blick für die besonderen Be- lange unterschiedlicher Versichertengruppen schärfen und die Passgenauigkeit von Aufklärung, Beratung und Leistungen verbessern helfen. Zu Nummer 2 Durch die Ergänzung altersspezifischer Besonderheiten in der Vorschrift soll erreicht werden, dass die Kranken- kassen auch den altersabhängigen Erfordernissen bei der Versorgung ihrer Versicherten ausreichend Rechnung tragen. Hierzu gehört insbesondere auch die angemessene Berücksichtigung der besonderen Belange von Kindern und Jugendlichen. Zu Nummer 3 Das mit der Ergänzung von § 2b neu eingeführte Erfordernis der Berücksichtigung alters-spezifischer Besonder- heiten wird im Hinblick auf Leistungen im Rahmen der primären Prävention und Gesundheitsförderung konkre- tisiert in Bezug auf „kind- und jugendspezifische Belange“, die in diesem Kontext von besonderer Relevanz sind. Zu Nummer 4 Die Integration nichtärztlicher Hilfen und flankierender Dienste in die Behandlungsmaß-nahmen ist gemäß § 73 Absatz
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 10.682 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/26107, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 512.691–523.373 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert db058b5380063bee….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP