Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26106 · S. 56
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSIG)) Zu Nummer 1 Zu Buchstabe a Der derzeitige Wortlaut des § 2 Absatz 3 BSIG zur Definition der Kommunikationstechnik des Bundes umfasst bisher nicht die behördeninterne Kommunikation oder den behördeninternen Datenaustausch. Zudem werden die für den technischen Betrieb relevanten Daten und Datenverarbeitungsvorgänge, wie etwa Erzeugung und Inhalt der Protokollierungsdaten von Clients und Servern oder systemrelevanten Programmen, Datenverarbeitungsvor- gänge nicht erfasst. Diese Bereiche sind jedoch, genauso wie die Informationstechnik zur Kommunikation und der Datenaustausch der Behörden untereinander oder mit Dritten, gleichermaßen Angriffsziele. Durch die Einbe- ziehung dieser Bereiche steigt das Sicherheitsniveau insgesamt, da mehr Detektionsmöglichkeiten geschaffen werden. Somit wird insbesondere die Detektion von zielgerichteten und nachrichtendienstlichen Angriffen ver- bessert. Regelungen über den Geheimschutz bleiben unberührt. Zu Doppelbuchstabe aa Kommunikationstechnik, die im Rahmen des Digitalfunks der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsauf- gaben (BOS) im Eigentum von nicht dem Bund zuzuordnenden Nutzern steht, ist nicht Kommunikationstechnik des Bundes im Sinne von § 2 Absatz 3 Satz 1 BSIG. Zu Doppelbuchstabe bb Das Bundesverfassungsgericht wurde in § 2 Absatz 3 Satz 2 BSIG bisher unter den Begriff der „Bundesgerichte“ gefasst und nicht namentlich genannt. Der besonderen verfassungsrechtlichen Stellung des Bundesverfassungs- gerichts wird durch die Aufnahme in die Aufzählung der Verfassungsorgane Rechnung getragen. Die Änderung dient der Klarstellung der vollständigen Gleichstellung mit den übrigen genannten Verfassungsorganen für die Zwecke dies
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 191.075 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26106, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 221.639–412.714 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 14bfa972394b3ef0….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP