Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/26102 · S. 37
Zu Artikel 1 (Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Agrarmarktstrukturgesetzes) Zu Nummer 1 In der neuen Bezeichnung soll der erweiterte Anwendungsbereich des Gesetzes zum Ausdruck kommen, ohne den bestehenden Anwendungsbereich zu vernachlässigen. Das bestehende Agrarmarktstrukturgesetz enthält den nationalen Rechtsrahmen zur Anerkennung von Agraror- ganisationen, die durch einen stabilen Rechtsrahmen gestärkt werden. In Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/633 soll das Agrarmarktstrukturgesetz um einen Abschnitt zu unlauteren Handelspraktiken erweitert werden. Zweck des neuen Abschnitts ist die Stärkung der Stellung der Erzeuger in der Lebensmittellieferkette. Mittelbar wird dadurch auch die Lieferkette im – weitverstandenen – Agrarbereich (unter Einschluss der Fischerei) gestärkt. Zu Nummer 2 In der neuen Kurzbezeichnung spiegelt sich die geänderte Gesetzesbezeichnung. Zu Nummer 3 Die Inhaltsübersicht ist anzupassen, insbesondere wegen des Einfügens des neuen Abschnitts zu unlauteren Han- delspraktiken in der Lebensmittellieferkette. Zu Nummer 4 Die Gliederung des Gesetzes in vier Teile soll eine bessere Übersichtlichkeit gewährleisten. Zu Nummer 5 Zu den Buchstaben a und b Im Anwendungsbereich des Gesetzes ist das Verbot unlauterer Handelspraktiken zu ergänzen. Gleichzeitig kön- nen die bisherigen Absätze 2 und 3 zusammengefasst werden. Grundlage für die Regelungen zu Agrarorganisati- onen ist die Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 über eine Gemeinsame Marktorganisation, mit den Regelungen zu unlauteren Handelspraktiken wird die Richtlinie (EU) 2019/633 umgesetzt. Ausgangspunkt für die nationalen Regelungen ist also jeweils das EU-Recht. Zu Buchstabe c Redaktionelle Folgeänderung. Zu Buchstabe d Redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 6 Zu Buchstabe a Den aktuellen Vorgaben zur Rechtsförmlich
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 73.164 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/26102, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 101.623–174.787 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 7c65c6fc6758d1c1….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP