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Artikel 1 · BT-Drs. 19/25795 · S. 5

Zu Artikel 1

Zu Artikel 1
§ 36 – neu –
Eine sachgerechte und gleichmäßige Beratung durch Angehörige der steuerberatenden Berufe setzt u. a. voraus,
dass ihnen hierfür ausreichend Zeit zur Verfügung steht. Sie beraten und unterstützen insbesondere steuerrechtlich
unkundige Steuerpflichtige sowie solche Personen und Unternehmen, deren Steuererklärungen auf Grund des
Umfangs der Einkünfte oder der Komplexität der Einkommens- und Vermögensverhältnisse einen höheren
Schwierigkeitsgrad aufweisen.
Die Corona-Pandemie stellt die Angehörigen der steuerberatenden Berufe gegenwärtig in besonderer Weise vor
zusätzliche Anforderungen. Sie unterstützen Unternehmer nicht nur bei der Erfüllung ihrer steuerlichen Pflichten,
sondern auch bei der Inanspruchnahme steuerlicher Erleichterungen und bei der Beantragung unter anderem von
Corona-Hilfsleistungen des Bundes und der Länder. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag, damit von der
Corona-Pandemie negativ wirtschaftlich betroffene Steuerpflichtige die Krise überstehen können.
Aus den eingangs genannten Gründen wird die regulär Ende Februar 2021 ablaufende Erklärungsfrist nach § 149
Absatz 3 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate verlängert, soweit im Einzelfall nicht eine
Anordnung nach § 149 Absatz 4 AO ergangen ist.
Drucksache 19/25795                                  –6–                Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode


Auf Grund der sechsmonatigen Verlängerung der Erklärungsfrist nach Absatz 1 wird auch die – regulär 15-mo-
natige – zinsfreie Karenzzeit des § 233a Absatz 2 Satz 1 AO für den Besteuerungszeitraum 2019 um sechs Monate
verlängert. Dies betrifft gleichermaßen Erstattungs- wie Nachzahlungszinsen.
Diese Maßnahmen begegnen auch keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Zum einen liegt hier erkennbar eine
singuläre S

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.562 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/25795, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 8.907–11.469 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert eba470a1266fcff7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP