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Artikel 5 · BT-Drs. 19/25319 · S. 68

Zu Artikel 5 (Änderung des Weingesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Weingesetzes)
Zu Nummer 1
Der Verweis in §13 Absatz 4 Weingesetz auf den §7 Abs. 2 Nr. 1 Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch kann
aufgrund der weinrechtlichen Spezialregelungen der Verordnung (EU) 2019/934 der Kommission vom 12. März
2019 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich
der Anbauflächen, auf denen der Alkoholgehalt der Weine erhöht werden darf, der zugelassenen önologischen
Verfahren und der Einschränkungen für die Erzeugung und Haltbarmachung von Weinbauerzeugnissen, des Min-
destalkoholgehalts von Nebenerzeugnissen und deren Beseitigung sowie der Veröffentlichung von OIV-Dossiers
in Bezug entfallen.
Darüber hinaus werden obsolete Verweisungen in das außer Kraft gesetzte Lebensmittel- und Bedarfsgegenstän-
degesetz aufgehoben.

Zu Nummer 2
In dem neuen Absatz 1a wird ein dem Verbot des neuen § 12 LFGB (§ 11 Absatz 2 a. F. LFGB) entsprechendes
Verbot auch im Weingesetz verankert.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Folgeänderung zum neuen § 27 Absatz 1a. Da das Vollzutat zur Verordnung (EG) Nr. 178/2002 nun in § 27 Ab-
satz 1a enthalten ist, kann es in § 31 Absatz 2a entfallen.

Zu Buchstabe b
Folgeänderung zu den Anpassungen der Überwachungsvorschriften des LFGB in Artikel 1.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 69 –                        Drucksache 19/25319


Zu Nummer 4
Die Strafbewehrung des Artikel 14 Absatz 1 i. V. m. Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002
aus dem Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch wird zur wirksamen Durchsetzung von EU-/EG-Recht für Er-
zeugnisse im Sinne des Weingesetzes übernommen.

Zu Nummer 5
Anpassung der Strafvorschriften an den neuen § 27 Absatz 1a.
Zudem wird die Strafbewehrung des Artikel 14 Absatz 1 i. V

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.189 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/25319, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 232.777–234.966 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 19ed54b7e6c1dfa7….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP