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Artikel 5 · BT-Drs. 19/24840 · S. 65

Zu Artikel 5 (Änderung des Statistikregistergesetzes)

Zu Artikel 5 (Änderung des Statistikregistergesetzes)
Zu Nummer 1
Die Ergänzung regelt die Speichererlaubnis der Kennzeichnung der bestimmenden rechtlichen Einheit zu Unter-
nehmen sowie der Kennzeichnung der deutschen Entscheidungseinheit zu Unternehmensgruppen.
Unter der bestimmenden rechtlichen Einheit eines Unternehmens versteht man die rechtliche Einheit, die als zent-
raler Ansprechpartner im Unternehmen im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betrachtet werden kann.
Diese rechtliche Einheit übt die Hauptkoordinierungsfunktion für alle rechtlichen Einheiten innerhalb des statis-
tischen Unternehmens aus. Diese statistischen Unternehmen sind z. B. Basis für die Darstellung von Erhebungs-
ergebnissen in der strukturellen Unternehmensstatistik.
Die deutsche Entscheidungseinheit einer Unternehmensgruppe ist die rechtliche Einheit, die über Entscheidungs-
gewalt für das Geschäft der Unternehmensgruppe in Deutschland verfügt und als deren Repräsentant weitestge-
hend Auskunft über die Unternehmensgruppe geben kann. Für die Registerpflege soll die deutsche Entscheidungs-
einheit als zentraler Ansprechpartner geführt werden.
Drucksache 19/24840 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Die Durchführung von Erhebungen bei diesen Einheiten zum Zwecke der Registerpflege erfolgt nur ergänzend
und ersetzt nicht die Nutzung von Verwaltungsdaten sowie durch andere statistische Erhebungen erlangte Anga-
ben.
Zu Nummer 2
Zu Buchstabe a
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Durch die Einführung von Absätzen wird zudem klargestellt,
dass die Erhebung von Angaben unabhängig von den Übermittlungen nach den §§ 2 bis 6 durchgeführt werden
darf, wenn Angaben nicht eindeutig festgestellt werden können.
Zu Buchstabe b
Mit der Neufassung des Satzes 2 als Absatz 2 wird die Mög

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.528 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/24840, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 205.828–211.356 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert d38b561bfe3f34d6….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP