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Artikel 5 · BT-Drs. 19/24840 · S. 65
Zu Artikel 5 (Änderung des Statistikregistergesetzes)
Zu Artikel 5 (Änderung des Statistikregistergesetzes) Zu Nummer 1 Die Ergänzung regelt die Speichererlaubnis der Kennzeichnung der bestimmenden rechtlichen Einheit zu Unter- nehmen sowie der Kennzeichnung der deutschen Entscheidungseinheit zu Unternehmensgruppen. Unter der bestimmenden rechtlichen Einheit eines Unternehmens versteht man die rechtliche Einheit, die als zent- raler Ansprechpartner im Unternehmen im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 696/93 betrachtet werden kann. Diese rechtliche Einheit übt die Hauptkoordinierungsfunktion für alle rechtlichen Einheiten innerhalb des statis- tischen Unternehmens aus. Diese statistischen Unternehmen sind z. B. Basis für die Darstellung von Erhebungs- ergebnissen in der strukturellen Unternehmensstatistik. Die deutsche Entscheidungseinheit einer Unternehmensgruppe ist die rechtliche Einheit, die über Entscheidungs- gewalt für das Geschäft der Unternehmensgruppe in Deutschland verfügt und als deren Repräsentant weitestge- hend Auskunft über die Unternehmensgruppe geben kann. Für die Registerpflege soll die deutsche Entscheidungs- einheit als zentraler Ansprechpartner geführt werden. Drucksache 19/24840 – 66 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Die Durchführung von Erhebungen bei diesen Einheiten zum Zwecke der Registerpflege erfolgt nur ergänzend und ersetzt nicht die Nutzung von Verwaltungsdaten sowie durch andere statistische Erhebungen erlangte Anga- ben. Zu Nummer 2 Zu Buchstabe a Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Durch die Einführung von Absätzen wird zudem klargestellt, dass die Erhebung von Angaben unabhängig von den Übermittlungen nach den §§ 2 bis 6 durchgeführt werden darf, wenn Angaben nicht eindeutig festgestellt werden können. Zu Buchstabe b Mit der Neufassung des Satzes 2 als Absatz 2 wird die Mög
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.528 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/24840, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 205.828–211.356 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.10) +D1D2D3 · Prüfwert d38b561bfe3f34d6….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP