Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 14 · BT-Drs. 19/24445 · S. 409
Zu Artikel 14 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Artikel 14 (Inkrafttreten, Außerkrafttreten)
Zu Absatz 1
Als Zeitpunkt des Inkrafttretens der Neuregelung ist insgesamt der 1. Januar 2023 vorgesehen, damit den hiervon
betroffenen Akteuren ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die Umsetzung gegeben wird.
Zu Absatz 2
Die beiden in Absatz 2 genannten Gesetze treten zum 1. Januar 2023 außer Kraft.
Drucksache 19/24445 – 410 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode
Anlage 2
Stellungnahme des Nationalen Normenkontrollrates gem. § 6 Absatz 1 NKRG
Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts
(NKR-Nr. 5345, [BMJV])
Der Nationale Normenkontrollrat hat den Entwurf des oben genannten Regelungsvorhabens
geprüft.
I. Zusammenfassung
Bürgerinnen und Bürger
Jährlicher Zeitaufwand – Entlastung: saldiert -297.000 Stunden (7,4 Mio. Euro)
1 Stunde/15 Minuten im Einzelfall (31,25 Euro)
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 470.000 Euro
Kosten im Einzelfall: 4,50 Euro
Wirtschaft
Jährlicher Erfüllungsaufwand: 4,8 Mio. Euro
davon aus Informationspflichten: 4,8 Mio. Euro
im Einzelfall: rund 300 Euro
Einmaliger Erfüllungsaufwand: 1,6 Mio. Euro
davon aus Informationspflichten: 1,6 Mio. Euro
Verwaltung
Bund (Bunde
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 154.898 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/24445, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 1.718.408–1.873.306 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert d7bf11aaa5a4f30b….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP