Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 4 · BT-Drs. 17/507 · S. 19

Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches

Zu Artikel 4 (Änderung des Fünften Buches
Sozialgesetzbuch – SGB V)
Zu Nummer 1
Zum Ausgleich konjunkturbedingter Mindereinnahmen
wird dem Gesundheitsfonds für das Jahr 2010 ein weiterer
Zuschuss in Höhe von 3,9 Mrd. Euro aus Steuermitteln ge-
währt. Die Beträge werden dem Gesundheitsfonds in monat-
lich zum ersten Bankarbeitstag zu überweisenden Teil-
beträgen zur Verfügung gestellt. Die landwirtschaftlichen
Krankenkassen werden an dem weiteren Zuschuss beteiligt.
Da die landwirtschaftlichen Krankenkassen keine Zuwei-
sungen aus dem Gesundheitsfonds erhalten, bemisst sich der
Anteil an der konjunkturbedingten Beteiligung des Bundes
für diese Krankenkassen – analog zur Verteilung des Bun-
deszuschusses nach § 221 SGB V – nach dem Verhältnis
ihrer Anzahl der Versicherten zu der Anzahl der Versicherten
aller gesetzlicher Krankenkassen. Unter Berücksichtigung
der Besonderheiten der landwirtschaftlichen Krankenversi-
cherung erscheint es angemessen, den so ermittelten Anteil
auf die Hälfte zu reduzieren. Mit dem sich so im Jahr 2010
ergebenden Betrag von rund 23 Mio. Euro wird auch eine
Belastung der Versicherten in der landwirtschaftlichen Kran-
kenversicherung vermieden.
Zu Nummer 2
Redaktionelle Folgeänderung zu Nummer 1.

BT-Drs. 17/507 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 17/507, 17. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 69.650–70.891 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.48) +D1D2D3 · Prüfwert 820f1b5907bfa948….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP