Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 3 · BT-Drs. 19/23550 · S. 94

Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 3 (Änderung des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Mit der Einfügung wird das Wunsch- und Wahlrecht des Rehabilitanden ausdrücklich gestärkt.

Zu Nummer 2
In § 15 Absatz 2 bis 9 wird das bereits von den Trägern der Rentenversicherung praktizierte Verfahren zur Be-
schaffung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation normiert. Neben den Voraussetzungen, die von Re-
habilitationseinrichtungen erfüllt werden müssen, damit sie gegenüber den Trägern der Rentenversicherung einen
Anspruch auf Zulassung zur Erbringung von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation haben, werden das
Zulassungsverfahren sowie die Inanspruchnahme einer Rehabilitationseinrichtung für die Erbringung von Leis-
tungen zur medizinischen Rehabilitation für Versicherte der Träger der Rentenversicherung geregelt. Die Deut-
sche Rentenversicherung Bund wird abschließend verpflichtet, in Wahrnehmung der ihr nach § 138 Absatz 1
Satz 2 Nummer 4a übertragenen Grundsatz- und Querschnittsaufgabe zur Klärung grundsätzlicher Fach- und
Rechtsfragen zur Sicherung der einheitlichen Rechtsanwendung im Bereich Rehabilitation und Teilhabe, verbind-
liche Entscheidungen
–    zur näheren inhaltlichen Ausgestaltung der von Rehabilitationseinrichtungen zu erfüllenden Anforderungen
     für eine Zulassung,
–    zu einem verbindlichen, transparenten, nachvollziehbaren und diskriminierungsfreien Vergütungssystem zur
     Ermittlung, Bemessung und Gewichtung der an die Rehabilitationseinrichtungen zu zahlenden Vergütungen
     für die erbrachten Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
–    zu den objektiven sozialmedizinischen Kriterien, die für die konkrete Inanspruchnahme einer Rehabilitati-
     onseinrichtung maßgebend sind und
–    zum näheren Inhalt und Umfang der bei den zugelassenen Reha

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 45.789 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/23550 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/23550, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 326.109–371.898 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.02) +D1D2D3 · Prüfwert f34c0417b33e0849….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP