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Artikel 2 · BT-Drs. 19/23491 · S. 34

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 2 (Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Bei der Streichung handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Der Offshore-Netzentwicklungsplan ist ab dem
1. Januar 2018 nicht mehr zu erstellen.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 35 –                        Drucksache 19/23491


Zu Buchstabe b
Der Bundesfachplan Offshore ist gemäß § 17a Absatz 7 seit dem 31. Dezember 2017 nicht mehr zu erstellen.
Nunmehr ist der Umweltbericht zum Flächenentwicklungsplan nach § 6 Absatz 4 WindSeeG in den Umweltbe-
richt zum Bundesbedarfsplan einzubeziehen.
Der Umweltbericht zum Bundesbedarfsplan kann sich auf den auf den räumlichen Bereich des Festlands und des
Küstenmeeres beschränken. Der Bereich der Ausschließlichen Wirtschaftszone wird in der Strategischen Um-
weltprüfung zum Flächenentwicklungsplan berücksichtigt. Die Prüfung der Umweltauswirkungen im Meeresbe-
reich kann sich für den Bundesbedarfsplan daher auf den Bereich bis zu den Grenzkorridoren auf der Grenze
zwischen der Ausschließlichen Wirtschaftszone und dem Küstenmeer beschränken.

Zu Nummer 2
Bei der Streichung handelt sich um eine redaktionelle Anpassung. Der Offshore-Netzentwicklungsplan ist ab dem
1. Januar 2018 nicht mehr zu erstellen.

Zu Nummer 3
Zu Buchstabe a
Durch die Einfügung in Absatz 2 wird im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen eines Anzeigeverfahrens
sichergestellt, dass auch die Vorgaben der TA Lärm eingehalten werden. Insbesondere bei Zu- und Umbeseilun-
gen hat sich in der Praxis gezeigt, dass die Einhaltung der Immissionsrichtwerte der TA Lärm nicht in jedem Fall
sicher gewährleistet werden kann. Durch die Ergänzung wird damit die Gewährleistung eines weiterhin hohen
Umweltschutzniveaus sichergestellt. Danach ist die Einhaltung der Immissionsr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 5.090 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/23491, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 113.220–118.310 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c61f1075c740766f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP