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Artikel 15 · BT-Drs. 19/23482 · S. 150

Zu Artikel 15 (Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes)

Zu Artikel 15 (Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 9 EEG. Der Schwellenwert
von 1 Kilowatt gilt nur als Mindestbedingung für den Anwen-dungsbereich des § 9 EEG. Die differenzierten
Schwellenwerte in § 9 Absätze 1, 1a und 1b für Neu- und Bestandsanlagen gelten auch im Rahmen des KWKG.
Zu Nummer 2
Bei der Änderung in § 7 Absatz 6 Satz 1 KWKG handelt es sich um eine Folgeänderung der Neudefinition des
Spotmarktpreises in § 3 Nummer 42a EEG 2021.
Zu Nummer 3
Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung aufgrund der Änderung des § 9 EEG. Der Schwellenwert
von 1 Kilowatt gilt nur als Mindestbedingung für den Anwendungsbereich des § 9 EEG. Die differenzierten
Schwellenwerte in § 9 Absätze 1, 1a und 1b für Neu- und Bestandsanlagen gelten auch im Rahmen des KWKG.
Zu Nummer 4
Bei der Änderung in § 15 Absatz 4 Satz 1 KWKG handelt es sich um eine Folgeänderung der Neudefinition des
Spotmarktpreises in § 3 Nummer 42a EEG 2021.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 151 – Drucksache 19/23482
Zu Nummer 5
In § 18 Absatz 2 KWKG wird ein Redaktionsversehen beseitigt. Der Mindest-KWK-Anteil ist bei beiden Kom-
binationswärmefördertatbeständen für Wärmenetze zu erfüllen.
Zu Nummer 6
§ 31 KWKG wird an Art. 19 Absatz 8 Satz 5 der EU-Richtlinie 2018/2001/EU angepasst. Der Herkunftsnachweis
für Elektrizität aus erneuerbarer KWK darf nur noch als kombinierter Herkunftsnachweis, der auch die Eigen-
schaften eines KWK-Herkunftsnachweises enthält, ausgestellt werden. Diese Aufgabe wird durch das UBA im
Rahmen des Vollzugs des Herkunftsnachweisregisters für Strom aus erneuerbaren Energien übernommen. Das
BAFA stellt weiterhin Herkunftsnachweise für Strom aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Koppl

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.889 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/23482, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 487.783–492.672 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert c1e287ef8bcf5965….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP