Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/22860 · S. 9
Zu Artikel 1 (Änderung des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Ernährungssicherstellungs- und -vorsorgegesetzes) Zu Nummer 1 Nummer 1 enthält eine Aktualisierung des Änderungshinweises zur Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Zu Nummer 2 und Nummer 3 Die Nummern 2 und 3 enthalten Korrekturen des bisherigen Wortlauts des § 6 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 sowie des § 9 Satz 1 ESVG. Dort muss statt des Begriffs „bearbeiten“ jeweils der Begriff „behandeln“ verwandt werden. Nach den in Bezug genommenen Begrifflichkeiten des LFGB (vgl. § 2 Nummer 3 und 4 ESVG) ist das Bearbeiten bereits ein Unterfall des Herstellens und das Behandeln soll ebenfalls umfasst sein. Zu Nummer 4 Da der Wortlaut des § 10 nur die Aufhebung der aufgrund einer Rechtsverordnung getroffenen Maßnahmen an- ordnet, bedarf die Überschrift der Vorschrift einer Korrektur durch Streichung der Wörter „Rechtsverordnungen und“. Zu Nummer 5 Die in § 13 Absatz 1 genannten Rechtsgrundlagen werden um drei weitere Rechtsgrundlagen ergänzt, damit die für die Ernährungsvorsorge zuständigen Behörden auch auf nach diesen Rechtsgrundlagen verarbeiteten Daten zugreifen können. Drucksache 19/22860 – 10 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Buchstabe a Nach § 15 Absatz 5 Satz 2 des Gesetzes über Meldungen über Marktordnungswaren übermittelt die Bundesanstalt für Zwecke der Marktbeobachtung und Marktberichterstattung auf Anforderung der zuständigen obersten Lan- desbehörde Daten an die zuständigen Stellen des jeweiligen Landes. Für Datenanforderungen und -übermittlun- gen, die nach dem MarktONOG erfolgen und Zwecken des ESVG und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen dienen, soll daher der gleiche Meldeweg gelten. Zu Buchstabe b Der Begriff „Verarbeitung“ umfasst gemäß Artikel 4 Nummer 2 der Verordn
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 3.453 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/22860, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 18.224–21.677 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 7d7354746866c940….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP