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Artikel 1 · BT-Drs. 19/22857 · S. 10

Zu Artikel 1:

Zu Artikel 1:
Zu 1.:
Durch Novellierung der Durchführungsverordnung (EU) 2017/39 sowie der Delegierten Verordnung (EU)
2017/40 besteht die Notwendigkeit, den Anwendungsbereich des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulprogramm-
gesetzes in Einklang mit den unionsrechtlichen Rechtsgrundlangen zu bringen.

Zu 2.:
In § 2 Satz 1 Nummer 3 wird das Wort „nur“ gestrichen, da mit Start des neuen EU-Schulprogramms die zwin-
gende Kofinanzierung durch die teilnehmenden Länder entfallen ist.

Zu 3.:
Der bisherige § 3 spiegelt das im EU-Recht implementierte Verfahren der Mittelverteilung nur unzureichend wi-
der und muss folglich angepasst werden. In ihrer bisherigen Form berücksichtigt die Norm insbesondere das Ver-
fahren der Mittelverteilung im Laufe eines Schuljahres nicht vollständig, sodass hierfür die Mitteilungspflichten
der teilnehmenden Länder festzusetzen sind. Dieses konnte bei Erlass des Landwirtschaftserzeugnisse-Schulpro-
grammgesetzes noch nicht vollumfänglich berücksichtigt werden. § 3 soll nun den chronologischen Ablauf des
Verwaltungsverfahrens innerhalb eines Schuljahres darstellen. Nach der Mitteilung der Teilnahme am Schulpro-
gramm vor Beginn eines jeden Schuljahres, übermitteln die Länder dem Bundesministerium ihre Strategien. Noch
vor Beginn des Schuljahres teilen sie dem Bundesministerium mit, ob sie noch weitere Unionsbeihilfen verwen-
den können, sollte die Kommission weitere zur Verfügung stellen, die über die vorläufige Mittelzuweisung hin-
ausgehen. Nach Beginn des jeweiligen Schuljahres teilen die Länder dem Bundesministerium zudem mit, ob sie
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode               – 11 –                        Drucksache 19/22857


im laufenden Schuljahr 20 Prozent ihrer zwischenzeitlich zugewiesenen endgültigen Mittel von der einen Schul-
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Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 4.212 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/22857, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 20.729–24.941 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert 02eda52ff2e27dfa….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP