Gesetze

Gesetzgebungsmaterialien

Artikel 6 · BT-Drs. 19/22786 · S. 183

Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)

Zu Artikel 6 (Änderung des Versicherungsaufsichtsgesetzes)
Zu Nummer 1
Zu Buchstabe a
Zu Doppelbuchstabe aa
Durch die Änderung wird klargestellt, dass eine Anzeigepflicht z. B. auch rechtlich unselbständige Sondervermö-
gen treffen kann (vgl. § 16 Absatz 2 Nummer 1 Inhaberkontrollverordnung). Der weite Anwendungsbereich ent-
spricht dem des § 2c KWG und des § 104 VAG in der bis zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung.

Zu Doppelbuchstabe bb
Die Formulierung der Vorschrift wird an Artikel 57 Absatz 1 Satz 1 der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II)
angeglichen. Damit wird gesetzlich festgelegt, dass auch der Wechsel von einer indirekten zu einer direkten be-
deutenden Beteiligung nach § 17 Absatz 1 anzuzeigen ist. Außerdem wird ein sprachliches Redaktionsversehen
berichtigt.

Zu Doppelbuchstabe cc
Der Erwerb einer bedeutenden Beteiligung ohne Erwerbsabsicht (beispielsweise durch Erbfolge oder Herabset-
zung des Kapitals des Versicherungsunternehmens) wird nach dem Wortlaut bislang nicht von § 17 erfasst. Die
Einfügung von Absatz 1 Satz 2 und 3 ist erforderlich, um zu verhindern, dass Personen eine bedeutende Beteili-
gung an einem Versicherungsunternehmen halten, ohne dass sie einer aufsichtsrechtlichen Prüfung unterzogen
werden. Um die Aufsichtsbehörde über die Struktur des Beteiligungsgeflechts zu informieren, ist auch die unbe-
absichtigte Aufgabe oder Absenkung einer bedeutenden Beteiligung anzeigepflichtig.

Zu Buchstabe b
Es handelt es sich um eine Folgeänderung zur Einfügung des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1. Die Aufsichtsbehörde
soll auch im Fall des Absatzes 1 Satz 2 Nummer 1 innerhalb des Beurteilungszeitraums entscheiden, ob Maßnah-
men nach § 18 Absatz 2a oder ggf. nach § 19 gegen den Anzeigepflichtigen geboten sind.
Drucksache 19/22786                      

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 25.823 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

BT-Drs. 19/22786 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/22786, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 689.782–715.605 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert a0af3dfef545c27d….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP