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Artikel 9 · BT-Drs. 19/21978 · S. 47

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)

Zu Artikel 9 (Weitere Änderung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes)
Zu Nummer 1
Der Begriff der „illegalen Beschäftigung“ in § 1 Absatz 3 Nummer 3 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes
wird um das Verbot der Überlassung von Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmern entgegen § 6a Absatz 2
GSA Fleisch erweitert.

Zu Nummer 2
Die bestehenden Prüfaufgaben der Behörden der Zollverwaltung werden um die Prüfung des durch § 6a Absatz 2
GSA Fleisch untersagten Ver- und Entleih von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Bereich der Fleisch-
wirtschaft durch Erweiterung des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 ergänzt.
Drucksache 19/21978                                     – 48 –      Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



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Herkunft

BT-Drs. 19/21978, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 185.173–185.895 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9286f920c7923f13….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP