Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/19361 · S. 19
Zu Artikel 1 (Änderung des Verdienststatistikgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Verdienststatistikgesetzes) Zu Nummer 1 Es erfolgt eine Präzisierung des Zwecks der Verdienststatistik dahingehend, dass die auf der Grundlage des Ver- dStatG erhobenen Angaben im Rahmen sozialpolitischer Planungsentscheidungen auch als Datenbasis für die regelmäßige Evaluierung des Mindestlohns dienen. Zu Nummer 2 Die nach dem VerdStatG durchzuführenden Erhebungen werden genannt. Auf die bisher durchgeführte viertel- jährliche Verdiensterhebung und die Verdienststrukturerhebung wird verzichtet. Zu Nummer 3 Mit der Änderung des VerdStatG wird die Anordnung der vierteljährlichen Erhebung der Arbeitsverdienste nach § 3 VerdStatG aufgehoben. Zu Nummer 4 Die Angaben zu den Arbeitsverdiensten sollen in der Art erfragt werden, wie sie in der betrieblichen Entgeltab- rechnung auch tatsächlich vorliegen. Da Lohn- und Gehaltszahlungen im Regelfall monatlich getätigt werden, sind diese auch in dieser Periodizität zu erfragen. Die vierjährlichen Datenlieferverpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland aufgrund der Verordnung (EG) Nr. 530/1999 wurden bislang über die Verdienststrukturerhebung erfüllt, deren rechtliche Grundlage mit dieser Gesetzesänderung entfällt. Um sicherzustellen, dass die o. g. Verpflichtungen für die nächste Datenlieferung für das Berichtsjahr 2022 gemäß den europäischen Qualitätsanforderungen erfüllt werden können, wird für den Be- richtsmonat April 2021 eine einmalige Erhebung angeordnet, durch die die Belastbarkeit der Erhebungsergebnisse getestet werden kann. So können wichtige Erkenntnisse für die regelmäßige monatliche Durchführung der neuen Erhebung ab Januar 2022 gewonnen und genutzt werden. Ferner können die Daten für den Berichtsmonat April 2021 der Mindestlohnkommission zur Erstellung ihres Berichts zur Verfügung gestell
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.523 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/19361, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 44.718–57.241 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.11) +D1D2D3 · Prüfwert f3c7fa508e85819d….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP