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Artikel 18 · BT-Drs. 19/18967 · S. 85

Zu Artikel 18 (Änderung des Transplantationsgesetzes)

Zu Artikel 18 (Änderung des Transplantationsgesetzes)
Durch § 9c wird dem GKV-Spitzenverband, der Bundesärztekammer und der Deutschen Krankenhausgesellschaft
die Aufgabe übertragen, im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung einen neurochi-
rurgischen und neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst einzurichten. Mit dem Rufbereitschafts-
dienst soll sichergestellt werden, dass in jedem Entnahmekrankenhaus zu jeder Zeit der endgültige, nicht beheb-
bare Ausfall der Gesamtfunktion des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms festgestellt werden kann
Verfügung stehen, da vor allem kleinere Entnahmekrankenhäuser nicht über insoweit ausreichend qualifizierte
Ärzte verfügen. Die Regelung ist daher von zentraler Bedeutung für die Stärkung der Organspende. Kommt ge-
mäß § 9c Absatz 4 die Beauftragung einer geeigneten Einrichtung bis zum 31. Dezember 2020 ganz oder teilweise
nicht zustande, bestimmt das Bundesministerium für Gesundheit die geeignete Einrichtung durch Rechtsverord-
nung mit Zustimmung des Bundesrates. Aufgrund der SARS-CoV-2-Pandemie konnten bzw. können die insoweit
erforderlichen Abstimmungen mit Klinikärzten sowie die Gespräche mit den an dem neurochirurgischen und
neurologischen konsiliarärztlichen Rufbereitschaftsdienst zu beteiligenden Krankenhäusern nicht wie geplant
stattfinden, so dass ein fristgerechter Abschluss der Beauftragung einer geeigneten Stelle nicht möglich ist. Um
ein sachgerechtes und sorgfältiges Verfahren bei dieser wichtigen Maßnahme zur Unterstützung der Entnahme-
krankenhäuser im Bereich der Organspende zu gewährleisten, wird die bislang vorgesehene Frist auf den 30. Juni
2021 verlängert.

BT-Drs. 19/18967 im Original öffnen

Herkunft

BT-Drs. 19/18967, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 310.455–312.145 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 8a01f9d43a6ee069….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP