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Artikel 1 · BT-Drs. 19/18964 · S. 11

Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Zu Nummer 1
Durch die Änderung von § 36g EEG 2017 wird das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschrei-
bungen für Windenergieanlagen an Land, wonach bislang Gebote ohne immissionsschutzrechtliche Genehmi-
gung abgegeben werden konnten, dauerhaft gestrichen. Künftig können alle Bieter bei den Ausschreibungen für
Windenergieanlagen an Land nur noch für bereits genehmigte Projekte ein Gebot abgeben. Die Ausschreibungs-
runden des Jahres 2017 haben gezeigt, dass die Privilegien auch von Gesellschaften in Anspruch genommen
wurden, die nicht dem klassischen Bürgerprojekt entsprachen, die aber die gesetzlichen Voraussetzungen erfül-
len konnten.
Trotz der Streichung der Möglichkeit, ohne Genehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen zu können, ver-
bleibt den Bürgerenergiegesellschaften noch ein weiteres wichtiges Privileg: Sie bekommen als Zuschlagswert
den Preis des höchsten noch bezuschlagten Gebots. Nicht geändert werden außerdem die Definition der Bürger-
energiegesellschaft und auch nicht die Teilnahmebedingung dieser Gesellschaften, wenn sie bereits über eine
Genehmigung verfügen.
Zu Nummer 2
Bei der Änderung an § 36h EEG 2017 handelt es sich um eine Folgeänderung aufgrund der Änderung in § 36g
EEG 2017.
Zu Nummer 3
Die Änderungen an § 36i EEG 2017 sind redaktionelle Folgeänderungen: Der Verweis auf den nunmehr geän-
derten § 36g Absatz 1 EEG 2017 wird nicht mehr benötigt.
Drucksache 19/18964                                   – 12 –              Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode



Zu Nummer 4
Durch die Streichung der Möglichkeit zur Teilnahme ohne Genehmigung sind die Regelungen zum Verfall der
entsprechenden Strafzahlungen obsolet. Aus diesem Grund wird § 55 Absatz 2 EEG 2017 aufgehoben.
Zu

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.471 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18964, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.522–30.993 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4ec271dc8342dd98….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP