Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 1 · BT-Drs. 19/18964 · S. 11
Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes) Zu Nummer 1 Durch die Änderung von § 36g EEG 2017 wird das Privileg für Bürgerenergiegesellschaften bei den Ausschrei- bungen für Windenergieanlagen an Land, wonach bislang Gebote ohne immissionsschutzrechtliche Genehmi- gung abgegeben werden konnten, dauerhaft gestrichen. Künftig können alle Bieter bei den Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land nur noch für bereits genehmigte Projekte ein Gebot abgeben. Die Ausschreibungs- runden des Jahres 2017 haben gezeigt, dass die Privilegien auch von Gesellschaften in Anspruch genommen wurden, die nicht dem klassischen Bürgerprojekt entsprachen, die aber die gesetzlichen Voraussetzungen erfül- len konnten. Trotz der Streichung der Möglichkeit, ohne Genehmigung an den Ausschreibungen teilnehmen zu können, ver- bleibt den Bürgerenergiegesellschaften noch ein weiteres wichtiges Privileg: Sie bekommen als Zuschlagswert den Preis des höchsten noch bezuschlagten Gebots. Nicht geändert werden außerdem die Definition der Bürger- energiegesellschaft und auch nicht die Teilnahmebedingung dieser Gesellschaften, wenn sie bereits über eine Genehmigung verfügen. Zu Nummer 2 Bei der Änderung an § 36h EEG 2017 handelt es sich um eine Folgeänderung aufgrund der Änderung in § 36g EEG 2017. Zu Nummer 3 Die Änderungen an § 36i EEG 2017 sind redaktionelle Folgeänderungen: Der Verweis auf den nunmehr geän- derten § 36g Absatz 1 EEG 2017 wird nicht mehr benötigt. Drucksache 19/18964 – 12 – Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode Zu Nummer 4 Durch die Streichung der Möglichkeit zur Teilnahme ohne Genehmigung sind die Regelungen zum Verfall der entsprechenden Strafzahlungen obsolet. Aus diesem Grund wird § 55 Absatz 2 EEG 2017 aufgehoben. Zu
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 6.471 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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BT-Drs. 19/18964, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 24.522–30.993 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 4ec271dc8342dd98….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP