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Artikel 1 · BT-Drs. 19/18700 · S. 17

Zu Artikel 1 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Außenwirtschaftsgesetzes)
Zu Nummer 1
Mit der Ergänzung der Inhaltsübersicht wird eine Vorschrift zur Regelung der Verkündung von nach dem AWG
erlassener Rechtsverordnungen angefügt.

Zu Nummer 2 Buchstabe a
Mit der Änderung von § 2 Absatz 11 Satz 2 erfolgt eine Anpassung an die Terminologie der Verordnung (EU)
Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der
Union (ABl. L 269 vom 10.10.2013, S.1), die die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 ersetzt.
Mit der Ergänzung des Satzes 3 wird klargestellt, dass ein Einfuhrverbot, das aufgrund einer nach dem AWG
erlassenen Rechtsverordnung oder einer vollziehbaren Anordnung besteht, bereits zum Zeitpunkt der Lieferung
der Ware aus dem Drittland in das Inland greift und nicht erst nach Beendigung eines besonderen Zollverfahrens.

Zu Nummer 2 Buchstabe b
Mit der Änderung von § 2 Absatz 25 erfolgt eine Anpassung der Verweisung auf die aktuelle Verordnung (EU)
Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9. Oktober 2013 zur Festlegung des Zollkodex der
Union.

Zu Nummer 3
Mit der Änderung von § 4 Absatz 1 Nummer 4 und der Einführung von Nummer 4a erfolgt eine Anpassung an
den durch Artikel 6 ff. der EU-Screening-Verordnung (Verordnung (EU) 2019/452 des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 19.3.2019 zur Schaffung eines Rahmens für die Überprüfung ausländischer Direktinvestitio-
nen in der Union, ABl. L I 79 vom 21.3.2019, S. 1) neu geschaffenen EU-weiten Konsultationsmechanismus. Der
eine Investitionsprüfung durchführende Mitgliedstaat hat Kommentare bzw. Stellungnahmen, die andere Mit-
gliedstaaten bzw. die Kommission im Rahmen des Konsultationsmechanismus gegenüber dem prüfenden Mit-
gliedstaat abgeben, in angemessener Weise zu berück

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 20.708 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18700, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 56.536–77.244 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 5cc14847c3fe2496….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP