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Artikel 4 · BT-Drs. 19/18112 · S. 37

Zu Artikel 4 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)

Zu Artikel 4 (Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Nummer 1
Es handelt sich um redaktionelle Änderungen, mit denen die Inhaltsübersicht an die geänderten Regelungen an-
gepasst wird.

Zu Nummer 2 (§ 10)
Zu Buchstabe a
Die Arbeit der Institutionen und Einrichtungen, die Beiträge zum siebten Pflegebericht zu erbringen haben, muss
sich im Jahr 2020 auf die Bewältigung der Auswirkungen des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Deutsch-
land fokussieren. Die Veröffentlichung des bis Ende 2020 vorgesehenen siebten Pflegeberichts für den Zeitraum
2016 bis 2019 wird deshalb auf das Jahr 2021 verschoben. Der Berichtszeitraum bleibt unverändert.

Zu Buchstabe b
Aufgrund der prioritären Arbeit im Jahr 2020 zur Bewältigung der Auswirkungen des neuartigen Coronavirus
SARS-CoV-2 in Deutschland wird die Frist für die Berichterstattung zur Investitionskostenförderung der Länder
an das Bundesministerium für Gesundheit auf den 31. Dezember 2020 verschoben.

Zu Nummer 3 (§ 113b)
Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz wurde der Qualitätsausschuss Pflege geschaffen und vom Gesetzgeber
u.a. damit beauftragt, neue Instrumente für die Prüfung der Qualität der Leistungen, die von den stationären sowie
von den ambulanten Pflegeeinrichtungen erbracht werden, und für die Qualitätsberichterstattung von unabhängi-
gen wissenschaftlichen Einrichtungen oder Sachverständigen entwickeln zu lassen. Nach der bundesweiten Ein-
führung der neuen Qualitätssysteme sollen diese wissenschaftlich evaluiert werden. Zur Unterstützung des Qua-
litätsausschusses Pflege haben die Vertragsparteien gemäß § 113b Absatz 6 für die Dauer von fünf Jahren eine
unabhängige qualifizierte Geschäftsstelle eingerichtet.
Nicht alle gesetzlichen Aufträge des Qualitätsausschusses nach § 113b Absatz 4 wurden bis zum Frühjahr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 26.131 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/18112, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 144.644–170.775 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert 9ff6bf99559cfa44….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP