Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 8 · BT-Drs. 19/17586 · S. 112
Zu Artikel 8 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 8 (Änderung des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 § 28 Ziel der Regelung des § 28 ist, die Situation desjenigen Leistungsberechtigten zu verbessern, der durch die (er- folglose) Beantragung einer anderen Sozialleistung von dem Antrag auf die ihm zustehende Sozialleistung zu- nächst abgesehen hatte. Durch die Einfügung eines neuen Satzes wird zur Klarstellung die Rücknahme eines Antrages vor Erlass einer negativen Entscheidung als eine weitere Tatbestandsalternative ausdrücklich in die Vor- schrift aufgenommen. Bislang sind die Fälle der Rücknahme des zuerst gestellten Antrages vor Erlass einer negativen Verwaltungsent- scheidung nicht ausdrücklich vom Wortlaut der Vorschrift umfasst. Vom Sinn und Zweck der Vorschrift her darf es jedoch im Ergebnis keinen Unterschied machen, weshalb die antragstellende Person die zunächst beantragte Sozialleistung nicht erhält. Das bedeutet, dass es keine Auswirkungen haben darf, ob vor Beantragung der ein- schlägigen Sozialleistung eine negative Verwaltungsentscheidung ergeht, oder die antragstellende Person den Antrag vor Erlass einer negativen Entscheidung zurücknimmt. Deshalb sind die Fälle der Rücknahme eines Antrages auf eine nicht einschlägige Sozialleistung den Fällen einer negativen Verwaltungsentscheidung gleichzustellen. Zumal im Falle eines voraussichtlich nicht erfolgreichen Antrages die Rücknahme durch den Antragsteller der Verwaltung den Aufwand einer negativen Entscheidung ersparen wird und dadurch Zeitverzögerungen vermieden werden. Zu Nummer 2 § 37 Mit dem neuen Absatz 2b werden die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der Grundsicherung für Arbeitsu- chende in die Lage versetzt, im Rahmen eines Pilotverfahrens Erfahrungen mit den Auswirkungen einer Zugangs- fiktion bei der Bekanntgabe von elek
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 27.224 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 386.101–413.325 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP