Gesetzgebungsmaterialien
Artikel 7 · BT-Drs. 19/17586 · S. 100
Zu Artikel 7 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch)
Zu Artikel 7 (Änderung des Siebten Buches Sozialgesetzbuch) Zu Nummer 1 Anpassung der Inhaltsübersicht an die Änderungen durch dieses Gesetz. Zu Nummer 2 §2 Durch die Regelung wird erreicht, dass alle Personen in den gesetzlichen Unfallversicherungsschutz einbezogen sind, die an von Renten- oder Unfallversicherungsträgern im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben finanzierten Präventionsmaßnahmen teilnehmen. Lücken, die neben der bereits versicherten Teilnahme an Präventionsmaß- nahmen im Rahmen der Beschäftigung oder sonstiger versicherter Tätigkeiten bestehen, werden damit geschlos- sen. In der Rentenversicherung werden als Präventionsmaßnahme nach § 14 SGB VI medizinische Leistungen Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 101 – Drucksache 19/17586 zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit an Versicherte erbracht, die erste gesundheitliche Beeinträchtigungen auf- weisen, die die ausgeübte Beschäftigung gefährden. Entsprechende Regelungen gelten nach den §§ 7 und 10 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte. Nach den §§ 1 und 14 ist es Aufgabe der gesetzlichen Unfall- versicherung, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesund- heitsgefahren zu verhüten. Maßnahmen dieser Träger zielen daher grundsätzlich auf die Gewährleistung von Si- cherheit oder Gesundheit im Hinblick auf eine versicherte Tätigkeit. Zu Nummer 3 §9 Zu Buchstabe a Die bisherige Ermächtigung, bei der Bezeichnung von Berufskrankheiten in der Berufskrankheiten-Verordnung (BKV) die Aufgabe der schädigenden Tätigkeit als Anerkennungsvoraussetzung vorzusehen, wird gestrichen. Neun der derzeit 80 Berufskrankheiten sehen diesen sogenannten Unterlassungszwang vor. Geben die Versicher- ten bei diesen Erkrankungen die schäd
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 47.000 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 19/17586, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 339.101–386.101 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert c8a4a7f8aec41d95….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP